Das Volkszählungssystem beruht auf der Registererhebung, welche vorhandene Verwaltungsdaten auswertet. Dafür nutzt das BFS die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, die Bundespersonenregister sowie das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister. Mit ergänzenden Stichprobenerhebungen werden diejenigen Informationen erfragt, die notwendig sind, aber nicht in einem Register geführt werden: eine jährliche Strukturerhebung bei mind. 200’000 Personen (Kantone und Städte können die Stichprobe für ihr Gebiet vergrössern), thematischen Erhebungen bei 10’000 bzw. 40’000 Personen (fünf Themen, abwechselnd eines pro Jahr) sowie Omnibus-Erhebungen zu aktuellen Themen bei 3'000 Personen.
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