Internationaler Kontext

UNO-Grundprinzipien (Fundamental Principles)

Die zehn grundlegenden Prinzipien der öffentlichen Statistik wurden in 1992 von  der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen erlassen, um nach dem Fall der Berliner Mauer einen Leitfaden für den Wiederaufbau  der Statistiksysteme der osteuropäischen Staaten vorzugeben. Sie wurden 1994 von der statistischen Kommission der Vereinten Nationen genehmigt  und sind ein Verhaltenskodex und ein universeller Standard für den Statistikbereich. Diese Prinzipien dienen sowohl als unabdingbare Verbindung als auch als klare Zäsur zwischen der Statistik und der Formulierung von politischen Handlungskonzepten.

Sie gewährleisten eine amtliche Statistik im Dienst der demokratischen Debatte. Auf internationaler Ebene dienen sie als grundlegende Referenz für die Festlegung von Verhaltenskodizes.

Seit ihrem Erlass hat die Schweiz auf dreifache Weise ihre Zustimmung zu den grundlegenden Prinzipien zum Ausdruck gebracht: Erlass eines Statistikgesetzes im Jahr 1992, Verabschiedung einer nationalen Charta, Übernahme des EU-Verhaltenskodexes.

Im März 2013 wurde an der Statistikkommission den Prinzipien eine Präambel hinzugefügt. Im Sommer 2013 wurde eine Resolution zu den Prinzipien vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen angenommen. Am 29. Januar 2014 wurden die Prinzipien inklusive der Präambel in der Resolution A/68/L.36, die von Ungarn eingereicht wurde, angenommen. Die Schweiz hat die Resolution als Co-Sponsor unterstützt.

EU-Verhaltenskodex (Code of Practice)

Die Europäische Kommission hat im Mai 2005 in einer Empfehlung den Verhaltenskodex für Europäische Statistiken (Code of Practice) verkündet. Dieser definiert erstmals einheitliche Standards, welche für alle statistischen Ämter des Europäischen Statistischen System (ESS) verbindlich sind.

Der Verhaltenskodex umfasst 15 ethische Grundsätze, welche den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken bilden. Der Verhaltenskodex soll gewährleisten, dass die öffentliche Statistik frei von politischer Einflussnahme und nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt wird. Messbare Indikatoren erlauben, die Einhaltung des Verhaltenskodexes zu überprüfen.

Die Einhaltung des Verhaltenskodexes wird durch Organe der EU sowie der statistischen Ämter des ESS mittels systematischen Selbstbewertungen und Überprüfungen durch Fachexperten – sogenannte Peer Reviews – überwacht. Daraus werden für jedes Land Verbesserungsmassnahmen abgeleitet, deren Umsetzung Gegenstand von jährlichen Umsetzungsberichten ist. Die EU-weite Auswertung der Peer-Reviews findet alle fünf Jahre statt.

Dank des bilateralen Statistikabkommens Schweiz-EU, welches am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, kann sich die Schweiz auch am ESS beteiligen. Der institutionelle Rahmen für den Verhaltenskodex und das ESS bildet die EU Verordnung (EU) No. 223/2009 vom 11. März 2009, welche ebenfalls integraler Bestandteil des oben erwähnten Abkommens ist.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/bfs/verpflichtung-qualitaet/internationaler-kontext.html