Die Sozialhilfestatistik basiert auf der gemeinsamen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist ein unerlässliches Instrument der Sozialpolitik, deren Grundlagen vor mehr als 20 Jahren erarbeitet wurden. Mit der Modernisierung der SHS wird die Statistik nun an die aktuellen Bedingungen und die sich verändernden Bedürfnisse angepasst.
In enger Abstimmung mit den Anspruchsgruppen der SHS wurden die Zielsetzungen der Modernisierung formuliert und die Umsetzung präzisiert. Dabei wurde eine Vielzahl von Fachleuten, Sozialdiensten und weiterer Stellen beigezogen. Die Arbeiten wurden in enger Abstimmung mit der für die Modernisierung eingesetzten Steuerungsgruppe mit Vertreter/innen von Bund, Kantonen und Städten/Gemeinden konsolidiert.
Die Modernisierung der SHS bietet folgende Verbesserungen:
• Stärkung der Analysen
• zuverlässige, steuerungsrelevante Indikatoren
• erhöhte Aktualität der publizierten Informationen
• reduzierte Belastung der Datenlieferanten.
Start der Realisierungsphase
Im Zeitraum vom Januar 2023 bis Ende 2024 erfolgen nun die Arbeiten zur Realisierung der modernisierten SHS mit dem Ziel, dass ab Januar 2025 die Daten monatlich und auf der Grundlage des neuen Variablenkatalogs an das BFS übermittelt und ausgewertet werden.
Im Factsheet finden Sie nähere Angaben zum Projekt und den weiteren Schritten:
Welche konkreten Verbesserungen bietet die Modernisierung für die Datenlieferanten?
Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich um Daten aus der täglichen Fallführung. Im Vergleich zur aktuellen Statistik ist der Umfang des Variablenkatalog erheblich reduziert worden. Nebst den Grunddaten zu den Personen und Dossiers werden produktive Buchungsdaten ans BFS geschickt. Dort werden sie harmonisiert, um die Vergleichbarkeit der Angaben sicherzustellen. Anhand der Daten aus den Fallführungssystemen kann so eine Datenübermittlung im Hintergrund erreicht werden. Diensten ohne eigenes Fallführungssystem wird das BFS eine Erfassungshilfe zur Verfügung stellen.
Die bisher sehr umfangreichen Erfassungsregeln der jährlichen Statistik fallen weg. Das BFS kann anhand der monatlichen Übermittlung ihrer produktiven Daten die notwendigen Bearbeitungen durchführen. So ist es zum Beispiel nicht mehr notwendig, bei Wohnortswechseln oder Veränderungen des Aufenthaltsstatus extra für die Statistik ein bestehendes Dossier abzuschliessen und ein neues zu eröffnen. Ausserdem macht das BFS keine Vorgaben zu den zu führenden Leistungsklassen.
Das BFS stellt den Datenlieferanten ein Qualitätsmonitoring bereit, das eine kontinuierliche Datenverbesserung in zukünftigen Datenlieferungen erlaubt. Mithilfe der monatlichen Datenbearbeitung erhalten die Datenlieferanten ein unterjähriges Feedback zur Entwicklung der Dossiers in ihrer Zuständigkeit.
Die Harmonisierung der angerechneten Ausgaben und angerechneten Einnahmen erfolgt beim BFS. Erfüllen die Kontenpläne der Datenlieferanten die für die Auswertungen benötigten Mindestanforderungen, so gewährleistet das BFS die Bearbeitung der produktiven Buchungsdaten. Die Datenlieferanten müssen keine eigenen Umrechnungsregeln implementieren und warten.
Unter den weiterführenden Informationen finden Sie sämtliche Unterlagen zur Modernisierung.
Das Detailkonzept beschreibt die Elemente der Umsetzung
Im Register zu den Berichten finden sich die im Projektverlauf erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen
Die Erhebungsdokumente beschreiben die fachlichen Anforderungen an die Datenlieferanten
Die technischen Dokumente umfassen die zur Einrichtung der Datenübermittlung benötigten Informationen.