Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert
Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp
Justizinitiative : Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp (Ja in %)
Stadt-Land*
Deutsche Schweiz
Französische Schweiz
Italienische Schweiz
Schweiz
Städtisch
Kernstadt
34.2
30.4
36.8
33.6
Übriger städtischer Raum
32.6
28.7
36.3
32.0
Intermediär
31.7
29.8
35.9
31.5
Ländlich
30.2
30.8
36.3
30.5
Total
32.3
29.9
36.4
31.9
* Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die bisherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf.
Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der bisherigen Typologie orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.
Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik
Vorlage
Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justizinitiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden.
Die Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.
Thematisch ähnliche frühere Vorlagen
Initiative «für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden» (2000)