Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) befasst sich mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen, die nicht von den vorgelagerten Ombudsstellen abschliessend erledigt wurden. Dabei kann es sich sowohl um Beschwerden gegen den Inhalt redaktioneller Sendungen als auch um Beschwerden gegen die rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm (redaktionelle Sendungen und Werbespots) handeln. Die Kostenfreiheit und Einfachheit des Beschwerdeverfahrens hat zur Folge, dass auch juristische Laien ohne finanzielles Risiko einen Entscheid bei der UBI erwirken können.
Die untenstehende Grafik gibt einen Hinweis auf die Konflikthäufigkeit in den Rundfunkmedien (Radio und Fernsehen).