Radio und Fernsehen

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) befasst sich mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen, die nicht von den vorgelagerten Ombudsstellen abschliessend erledigt wurden. Dabei kann es sich sowohl um Beschwerden gegen den Inhalt redaktioneller Sendungen als auch um Beschwerden gegen die rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm (redaktionelle Sendungen und Werbespots) handeln. Die Kostenfreiheit und Einfachheit des Beschwerdeverfahrens hat zur Folge, dass auch juristische Laien ohne finanzielles Risiko einen Entscheid bei der UBI erwirken können.

Die untenstehende Grafik gibt einen Hinweis auf die Konflikthäufigkeit in den Rundfunkmedien (Radio und Fernsehen).

2022 wurden bei der UBI 31 Beschwerden eingereicht. Davon betrafen 31 Beschwerden Fernsehsendungen der SRG SSR. Angesichts der marktherrschenden Stellung der SRG SSR in der schweizerischen Radio- und Fernsehlandschaft überrascht es nicht, dass sich jeweils die überwiegende Mehrheit der Beschwerden gegen ihre Programme richtet.

Von den 33 im Jahr 2022 von der UBI behandelten Beschwerden wurden 18 abgelehnt (keine Programmrechtsverletzung) und 9 angenommen (Programmrechtsverletzung).

Weiterführende Informationen

Tabellen

Grafiken

Methodologie

Gemäss Art. 8a Abs. 3 und Anhang 2 der Regierungs- und Verwaltungsverordnung (RVOV) stellt die UBI eine ausserparlamentarische Kommission des Typs marktorientierte Behördenkommission dar. Deren Tätigkeit stützt sich auf Art. 93 Abs. 5 der Bundesverfassung (BV). Auf dieser Grundlage können Programmbeschwerden bei einer unabhängigen Beschwerdeinstanz eingereicht werden. Die Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung ist im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG; Art. 82ff.), in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; Art. 75ff.) sowie im vom Bundesrat verabschiedeten Geschäftsreglement der UBI geregelt. Schliesslich sind für die Prüfung von Programmrechtsverletzungen auch einschlägige internationale Abkommen wie etwa das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates (EÜGF, Art. 7) relevant.

Links

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Die Internetseite der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) informiert über die Vorgehensweise bei Beschwerden im Rundfunkbereich und bietet einen Einblick in ihre Aufgaben und Entscheide.

Grundlagen und Erhebungen

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