Hier finden Sie Zahlen und Analysen zu folgenden Aspekten:
Die Rechte und Pflichten der Medien werden in der Schweiz nicht in einem eigenen „Mediengesetz“ definiert. Das Medienrecht bildet vielmehr eine Querschnittsmaterie, d.h. die relevanten Bestimmungen verteilen sich auf mehrere Rechtsgebiete.
Auf Stufe Bundesverfassung (BV) sind hier zum einen die Freiheitsrechte zu erwähnen, welche die Kommunikation betreffen: die Meinungs- und Informationsfreiheit (BV, Art. 16), die Medienfreiheit (BV, Art. 17) sowie die Kunstfreiheit (BV, Art. 21). Auf der anderen Seite stehen die Freiheitsrechte der Personen, die Gegenstand der Medienberichterstattung sind: die persönliche Freiheit des Einzelnen (BV, Art. 10), die Privatsphäre (BV, Art. 13) sowie die Eigentumsgarantie (BV, Art. 26), welche sich auch auf das geistige Eigentum bezieht. Hieraus wird ersichtlich, dass die Freiheit der Journalistinnen und Journalisten keineswegs unbegrenzt ist, sondern durch die Freiheitsrechte des Einzelnen beschränkt wird.
Es existieren jedoch einige wenige Medienprivilegien auf Gesetzesstufe, wie beispielsweise der Quellenschutz im Strafgesetzbuch (StGB, Art. 28a) oder das beschränkte Auskunftsrecht über persönliche Arbeitsinstrumente im Datenschutzgesetz (DSG, Art. 10). Daneben gibt es auch einige berufsspezifische gesetzliche Pflichten, wie die Pflicht zur sachgerechten Berichterstattung für Medienschaffende bei Radio und Fernsehen (BV, Art. 93) oder die programmrechtlichen Vorschriften (z.B. Mindestanforderungen an den Inhalt, gestalterische Unabhängigkeit, etc.) und Werbeverbote im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (zu den Einzelheiten siehe das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen RTVG). Darüber hinaus haben sich die Branchenorganisationen über ihre Selbstregulierungsinstanzen freiwillig medienethischen Grundsätzen unterstellt, welche aufgrund der geringen rechtlichen Regulierung im Medienbereich von besonderer Bedeutung sind. Die Tätigkeiten einiger dieser Selbstregulierungsinstanzen werden statistisch erfasst sowie analysiert und können über die untenstehenden Kennzahlen eingesehen werden.
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Politik, Kultur, MedienEspace de l'Europe 10
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