Rückfall

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Rückfall nach Urteilsjahr

2020 hat das BFS die Standardtabellen zu den Rückfällen überarbeitet. Diese Tabellen werden von einer Publikation begleitet, die das Verständnis der zur Verfügung gestellten Informationen erleichtern soll. Die Publikation wirft auch die Frage auf, in wie weit es möglich ist, die Wirksamkeit unterschiedlicher Strafen anhand von Rückfallraten zu beurteilen.

Rückfall Kohortenstudie

Rund 38 Prozent der im Jahr 1966 geborenen Schweizer Erwachsenen, die bereits einmal verurteilt worden waren, wurden langfristig ein zweites Mal verurteilt. Bei mehr als der Hälfte (51%) der Rückfälligen kam es zu einer dritten Verurteilung. Vorstrafen, junges Alter oder Handel mit Betäubungsmitteln erhöhen die Rückfallrate.

Das Wichtigste in Kürze

Rückfall kann nach Urteilsjahr oder nach Entlassungsjahr berechnet werden. In diesem Sinne gelten als Rückfällige diejenigen Personen, die in den 3 Jahren nach einer Verurteilung oder nach dem Austritt aus dem Strafvollzug eine Straftat begangen haben und für diese erneut verurteilt wurden. Es wird auch der Sonderfall ausgewiesen, bei dem die aus dem Strafvollzug Entlassenen nicht nur wiederverurteilt, sondern auch erneut in den Strafvollzug eingewiesen wurden.

Die Vorverurteilung und das Rückfallurteil müssen bei Erwachsenen immer entweder ein Vergehen oder ein Verbrechen enthalten. Bei Jugendlichen können die Urteile auch ausschliesslich aufgrund von Übertretungen (weniger schwere Straftaten) ergangen sein.

Aus diesen Gründen sind die Rückfallraten der Jugendlichen und Erwachsenen nicht vergleichbar.

Rückfallraten nach Referenzjahr
  Wieder-
verurteilung nach Urteil1)2)
Wieder-
verurteilung nach Entlassung3)
Wieder-
einweisung nach Entlassung4)
Referenzjahr 2019 2017 2017
Verurteilte Erwachsene 53 462 *
*
Entlassene Erwachsene * 1 332 1 332
Rückfällige Erwachsene 17,2% 49,9% 24,2%
     

männlich

18,0% 49,2% 23,6%

weiblich

14,1% 54,8% 28,3%
     

18 - 24 Jahre

21,1% 57,5% 24,8%

25 - 34 Jahre

 

18,7%

54,2% 29,5%

35 - 44 Jahre

54,1% 26,5%

45 Jahre und älter

13,7% 38,2% 15,3%
     

Keine Vorverurteilung

12,6% 40,5% 12,8%

Eine Vorverurteilung

26,5% 38,2% 16,5%

Zwei Vorverurteilungen oder mehr

41,6% 65,7% 37,9%
     

Gewaltdelikte5)

19,8% 41,0% 17,1%

Diebstahl6)

29,1% 64,8% 38,1%

Grobe Verletzung SVG

8,3%

 

38,3%

 

10,3%

FiaZ

11,2%

Handel mit Betäubungsmitteln8)

25,4% 38,1% 18,2%
Rückfallraten nach Referenzjahr
  Wieder-
verurteilung nach Urteil1)2)
Referenzjahr 2013
Verurteilte Minderjährige 6 655
Rückfällige Minderjährige 31,3%
 

männlich

34,8%

weiblich

13,6%
 

10 - 14 Jahre

23,3%

15 - 16 Jahre

32,6%

17 Jahre

34,3%
 

Keine Vorverurteilung

25,2%

Eine Vorverurteilung

47,1%

Zwei Vorverurteilungen oder mehr

66,3%
 

Gewaltdelikte5)

40,0%

Diebstahl6)

37,1%

Strassenverkehrsdelikte7)

*

Handel mit Betäubungsmitteln8)

38,3%
1) Minderjährige: als rückfällig werden alle Personen bezeichnet, die innerhalb von drei Jahren nach einem Jugendstrafurteil ein Vergehen oder ein Verbrechen begehen, das ein erneutes Urteil zur Folge hat.
2) Erwachsene: als rückfällig werden alle Schweizer und ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsbewilligung C bezeichnet, die innerhalb von drei Jahren nach einer Verurteilung aus dem Strafvollzug ein Vergehen oder ein Verbrechen begehen, das eine erneute Verurteilung zur Folge hat.
3) Als rückfällig nach Entlassung werden alle Schweizer Erwachsenen bezeichnet, die innerhalb von drei Jahren nach einer Entlassung aus dem Strafvollzug ein Vergehen oder ein Verbrechen begehen, das eine erneute Verurteilung zur Folge hat.
4) Als wiedereingewiesen werden alle Schweizer Erwachsenen bezeichnet, die innerhalb von drei Jahren nach einer Entlassung aus dem Strafvollzug wieder ein Verbrechen oder Vergehen begehen und dafür erneut verurteilt und deshalb wieder in den Vollzug eingewiesen werden.
5) Vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB), Kindestötung (Art. 116 StGB), schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB), Raub (Art. 140 StGB), Erpressung (Art. 156 StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183–184 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB) sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB).
6) Art. 139 StGB.
7) Verbrechen und Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG).
8) Art. 19 BetmG.
Quellen :
Jugendstrafurteilsstatistik (JUSUS), Stand der JUSUS Datenbank: 05.06.2020
Strafurteilsstatistik (SUS), Stand des Strafregisters: 31.08.2023
Statistik des Vollzugs von Sanktionen (SVS), Stand der Datenbank: 18.10.2022

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Rückfall, Analysen

Neben den jährlich veröffentlichten Rückfallzahlen möchte das BFS auch Ergebnisse zugänglich machen, die mittels der Beobachtung einer Kohorte ermittelt werden.

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Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/rueckfall.html