Unter Anstalten des Freiheitsentzugs bzw. Justizvollzugseinrichtungen versteht man alle Einrichtungen, die dem Vollzug von Freiheitsstrafen und Massnahmen sowie der Durchführung von Polizei-, Sicherheits-, Untersuchungshaft sowie der Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG – SR 142.20) dienen. In der Schweiz sind die Kantone für die Justizvollzugseinrichtungen zuständig.
Im Rahmen der Gespräche über das Monitoring Justizvollzug, die das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), den drei Strafvollzugskonkordaten und dem Bundesamt für Statistik (BFS) geführt hat, wurde eine neue offizielle Liste der Justizvollzugseinrichtungen verabschiedet. Sie ist mit sofortiger Wirkung am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.