Unter Anstalten des Freiheitsentzugs bzw. Justizvollzugseinrichtungen versteht man alle Einrichtungen, die dem Vollzug von Freiheitsstrafen und Massnahmen sowie der Durchführung von Polizei-, Sicherheits-, Untersuchungshaft sowie der Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG – SR142.20) dienen. In der Schweiz sind die Kantone für die Justizvollzugseinrichtungen zuständig.
Im Rahmen der Gespräche über das Monitoring Justizvollzug, die das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), den drei Strafvollzugskonkordaten und dem Bundesamt für Statistik (BFS) geführt hat, wurde eine neue offizielle Liste der Justizvollzugseinrichtungen verabschiedet. Sie ist mit sofortiger Wirkung am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Die Justizvollzugseinrichtungen am Stichtag
2023
Anzahl Institutionen des Freiheitsentzugs
89
Anzahl Haftplätze
7 196
Haftplätze des kleinsten Gefängnisses
5
Haftplätze des grössten Gefängnisses
399
Total Insassen am Stichtag
6 445
Belegungsrate (in %)
89.6
Total Stellenprozente am Stichtag1)
4 669
davon Administration
462
davon Sicherheit
2 863
davon Sozialarbeit / Bildung
761
davon Gesundheitsbereich
156
Externe Mitarbeiter
307
Stand der Datenbank: 22.03.2023
1) Personal nach Stellenplan (Vollzeitäquivalente - ein Beschäftigungsgrad von 50% entspricht 0.5 Vollzeitäquivalenten)
Quelle: BFS – Statistik des Freiheitsentzugs (FHE)
Die hier angebotenen Statistiken zum Freiheitsentzug entstanden auf Grundlage einer ab 1888 während über 50 Jahren durchgeführten Erhebung zu den jährlich in den kantonalen Anstalten registrierten Ein- und Austritten und zur Insassenpopulation am Ende des Jahres (Bestand). Erhebungseinheiten waren grundsätzlich die Einrichtungen des Freiheitsentzugs der kantonalen Justiz- und Polizeidepartemente.