Gemeinnützige Arbeit, elektronische Überwachung und Bewährungshilfe

Kennzahlen zum Thema

Gemeinnützige Arbeit

Seit 1. Januar 2018 ist die gemeinnützige Arbeit keine eigenständige Strafe mehr, sondern eine Vollzugsform. Sie wird folglich nicht mehr von den Gerichten, sondern von den Strafvollzugsbehörden angeordnet.

Früher konnten Freiheitsstrafen von höchstens sechs Monaten, nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibende Reststrafen von nicht mehr als sechs Monaten sowie Geldstrafen oder Bussen gemäss Artikel 79a StGB auch als gemeinnützige Arbeit vollzogen werden. Diese gemeinnützige Arbeit ist unentgeltlich zugunsten von sozialen Einrichtungen, Werken in öffentlichem Interesse oder hilfsbedürftigen Personen zu leisten. Vier Stunden gemeinnütziger Arbeit entsprechen einem Tag Freiheitsstrafe, einem Tagessatz Geldstrafe oder einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe bei Übertretungen.

Vollzug von gemeinnütziger Arbeit
  2020 2021
Einsätze 3 559 3 343
Geschlecht
Männlich 2 731 2 561
Weiblich  828  782
Nationalität
Schweizer 2 113 2 008
Ausländer 1 446 1 335
Abschlüsse
Total
3 606 3 838
Einsatzdauer1)
Mittelwert (in Stunden) 65  67
Einsatztage 58 426 64 584
Stand der Datenbank: 20.10.2022
1) 4 Stunden Arbeitseinsatz entsprechen einem Einsatztag.
Quelle: BFS - Statistik der gemeinnützigen Arbeit (SGA)

Elektronische Überwachung

Seit dem 1. Januar 2018 ist die elektronische Überwachung («Electronic Monitoring», EM) als Vollzugsform für Freiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und 12 Monaten im Strafgesetzbuch verankert (StGB – SR 311.0). Sie kann zudem gegen Ende der Verbüssung langer Freiheitsstrafen als Alternative zum Arbeitsexternat und zum Arbeits- und Wohnexternat für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten angeordnet werden (Art. 79b StGB). Zudem kann das zuständige Gericht gemäss Artikel 237 Absatz 1 und 3 der Strafprozessordnung (StPO) die elektronische Überwachung anstelle der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft anordnen.

Die Vollzugsbehörde kann auf Gesuch der verurteilten Person den Einsatz eines elektronischen Geräts anordnen, das am Fussgelenk der verurteilten Person angebracht ist. Vor ihrer Verankerung im StGB wurde die elektronische Überwachung ab 1999 in sechs Kantonen und ab 2003 auch im Kanton Solothurn getestet.

Electronic Monitoring kann nur angeordnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die verurteilte Person muss unter anderem über eine dauerhafte Unterkunft verfügen und einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung nachgehen.

Beim elektronisch überwachtem Hausarrest werden zwei Formen unterschieden: Bei der Front-Door-Anwendung wird die gesamte Strafe per Electronic Monitoring zu Hause verbüsst, bei der Back-Door-Anwendung hingegen nur der letzte Teil der Strafe, nachdem der erste Teil bereits im Gefängnis verbüsst wurde.

 
Elektronisch überwachter Strafvollzug
  2020 2021
Antritte  364 405
Geschlecht
Männlich 306  345
Weiblich 58  60
Nationalität
Schweizer  198  240
Ausländer  166  165
Abschlüsse
Total 374 424
Vollzugstage
37 508  38 959
Mittelwert (in Tagen) 100  92
Stand der Datenbank: 20.10.2022 Quelle: BFS - Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (SES)

Bewährungshilfe

Mit der Bewährungshilfe sollen die von der zuständigen kantonalen Behörde betreuten Personen nach Beendigung des Straf- oder Massnahmenvollzugs vor Rückfälligkeit bewahrt und sozial integriert werden (vgl. Art 93 StGB). Die zuständige Behörde leistet und vermittelt die hierfür erforderliche Sozial- und Fachhilfe (Beratung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, Ausbildung, Finanzen, Beziehungen, Freizeit, Gesundheit und Therapien).

Die Anordnung von Bewährungshilfe und die Weisungen sind im Urteil oder im Entscheid festzuhalten und zu begründen. Sie betreffen insbesondere die Berufsausübung, den Aufenthalt, das Führen eines Motorfahrzeuges, den Schadenersatz sowie die ärztliche und psychologische Betreuung im Sinne von Artikel 94 StGB.

Seit 2016 werden die Daten für den Zeitraum von 2007 bis heute direkt aus dem Schweizerischen Strafregister (VOSTRA) entnommen und nicht mehr über die Schweizerische Vereinigung Bewährungshilfe und Soziale Arbeit in der Justiz (prosaj) bei den Kantonen erhoben.

Betreuungsaufnahmen
  2020 2021
Total 1 389 1 468
Art der Anordnung
Bewährunghilfe, Weisungen, ambulante Behandlung  34 23
Bewährungshilfe  873 931
Weisungen   469   503
Ambulante Behandlung 13 11
Nach rechtlichen Gründen
Bedingte Entlassung   746   782
(Teil-) bedingte Freiheitsstrafe 329 360
(Teil-) bedingte Geldstrafe 314 326
Anzahl Personen die unter Bewährung stehen
Total am Ende des Jahres   3 043   3 090
Stand des Strafregisters: 25.10.2022 Quelle: BFS – Bewährungshilfestatistik (BHS)

Weiterführende Informationen

Tabellen

Gemeinnützige Arbeit

Elektronische Überwachung

Bewährungshilfe

Grafiken

Publikationen

Weiterführende Tabellen nach Thematik

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/justizvollzug/arbeitseinsatz-elektronischer-hausarrest-betreuung.html