Die UID vereinfacht die Verwaltungskontakte für Unternehmen und Institutionen in der Schweiz.
Wenn Sie die UID Ihres Unternehmens bei einer Behörde angeben, kann diese automatisch die Stammdaten Ihres Unternehmens abrufen, sofern sie als UID-Stelle mit dem UID-Register verbunden ist. Sie müssen die Daten nicht bei jedem Behördengang neu angeben (Once-Only-Prinzip). Zusätzlich werden alle an das UID-Register angebundenen Behörden über Änderungen Ihrer Daten (z.B.: einen Adresswechsel) automatisch informiert.
Wer erhält eine UID?
Unternehmen oder Institutionen erhalten eine UID, wenn sie bei einer Verwaltungsstelle gemeldet sind, welche mit dem UID-Register verbunden ist. Im UID-Register wird der Unternehmensbegriff bewusst weit gefasst und es zählen auch Unternehmen im weiten Sinne dazu, z.B. Stiftungen, Vereine oder öffentlich-rechtliche Einheiten.
Mit Eintrag in einem der folgenden Register oder Anmeldung bei einer der folgenden Behörden erhält man somit eine UID:
Durch Eintrag im Handelsregister wird automatisch eine UID vergeben.
Die UID ist die offizielle Handelsregisternummer (mit Zusatz «HR»).
Durch Eintrag im Mehrwertsteuerregister wird automatisch eine UID vergeben.
Die UID ist die offizielle Mehrwertsteuernummer (mit Zusatz «MWST»)
Es erhält eine UID, wer im MedReg des Bundesamts für Gesundheit mit einer Berufsausübungsbewilligung eingetragen ist und dem MedReg von den kantonalen Gesundheitsbehörden als selbständig erwerbend gemeldet wurde.
Alle Personen mit Eintrag in einem kantonalen Anwalts- oder Notariatsregister erhalten eine UID.
Alle Bewirtschafterinnen oder Bewirtschafter von Betriebs- oder Gemeinschaftsformen, die in einem kantonalen Landwirtschaftsregister eingetragen sind, erhalten eine UID.
Personen, die Tiere halten und unter die Art. 7, 18a und 21 der Tierseuchenverordnung fallen, erhalten ebenfalls eine UID.
Betriebszweiggemeinschaften und überbetriebliche ÖLN (Gesellschaften mit ökologischem Leistungsnachweis) erhalten keine UID. Die Gesellschafter werden jeweils mit ihrer eigenen UID geführt.
Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und Vereine erhalten eine UID, wenn sie einer AHV-Kasse unterstellt sind.
Liechtensteinische Unternehmen benötigen die UID im Geschäftsverkehr mit Schweizer Behörden. Dies beinhaltet unter anderem die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und den grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr (Import/Export). Jedes in Liechtenstein ansässige Unternehmen kann die Zuteilung einer UID beantragen
Im öffentlichen Sektor haben alle Gemeinden und Kantone jeweils eine eigene UID. Auf Bundesebene verfügen Bund, Departemente und Bundesämter über eine eigene UID.
Eine zusätzliche UID wird an eine an den Bund, einen Kanton oder eine Gemeinde angegliederte Organisationseinheit vergeben, falls diese MWST abrechnet oder es sich um eine UID-Stelle handelt.
UID nur via Behörde (UID-Stelle)
Ein Unternehmen kann seine UID nicht direkt beim Bundesamt für Statistik beantragen. Sie wird ihm hingegen automatisch zugeteilt, sobald es sich bei einer Verwaltungsstelle anmeldet, welche mit dem UID-Register verbunden ist.
Ein Unternehmen, das sich bspw. bei einem Handelsregister oder einer AHV-Ausgleichskasse eintragen lässt oder der MWST unterstellt wird, wird automatisch dem UID-Register gemeldet und kostenfrei in diesem aufgenommen. Anschliessend wird dem Unternehmen seine UID per offiziellem Brief durch das Bundesamt für Statistik mitgeteilt.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Unternehmens-IdentifikationsnummerEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 800 20 20 10
Von Montag bis Freitag
08.30–11.30 und 14.00–16.00