Allgemeines

Gesetzliche Grundlagen

Die Datenverknüpfung zu statistischen Zwecken ist in Art. 14a Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) gesetzlich verankert.

Die Datenverknüpfung (zu statistischen Zwecken) mit Daten aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie aus dem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) ist zudem in Art. 16 Abs. 4 Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Register (RHG; SR 431.02) explizit vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Datenverknüpfung ist dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Aus diesem Grunde stellt auch das Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1) sowie die entsprechende Verordnung (VDSG; SR 235.11) eine wichtige Rechtsgrundlage dar, insbesondere Art. 11a und 22 DSG sowie Art. 11 und 25 VDSG.

  • Die Ausführungsbestimmungen zu Art. 14a BstatG finden sich in der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung, SR 431.012.1), insbesondere in Art. 8a sowie im Abschnitt 2a: Datenverknüpfungen, Art. 13h bis 13n und 14 (Präzisierungen dazu finden sich in den zugehörigen «Erläuterungen zu den Änderungen der Verordnung»; vgl. Anhang 7), sowie
  • in der Verordnung des EDI über die Verknüpfung statistischer Daten (Datenverknüpfungsverordnung; SR 431.012.13).

Ziel und Zweck von Verknüpfungen

Verknüpfungen bilden in der öffentlichen Statistik ein zentrales Instrument für den Übergang von einer erhebungsorientierten zu einer outputorientierten Statistikproduktion.

Als Datenverknüpfung gilt die Verbindung von Einzeldaten aus unterschiedlichen Quellen. Einzeldaten beziehen sich auf natürliche und juristische Personen oder andere Beobachtungseinheiten wie Haushalte, Betriebe, Gebäude usw. Datenquellen können bereits bestehende Datensammlungen (Register oder Verwaltungsdaten), Direkterhebungen (Befragungen), Beobachtungen oder Messungen sein.

Bei einer Datenverknüpfung werden im Sinne von outputorientierten, integrierten Informationssystemen Daten aus verschiedenen Quellen wie z.B. Register, Administrativdaten oder Befragungen zusammengeführt und ausgewertet. Neben der verbesserten (Mehrfach-) Nutzung der Daten hat ein solches System den zusätzlichen Nutzen, dass neue Statistiken auf bereits vorhandene Daten aufbauen können. Damit können die zunehmenden Informationsbedürfnisse der Nutzer aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Verwaltung oder Forschung besser abgedeckt werden.

Für eine Datenverknüpfung sind in aller Regel zwei unterschiedliche Datenquellen (mit Daten über dieselbe Person, dieselbe Einheit oder denselben Gegenstand) erforderlich. Gleiche Register oder Erhebungen, Panels, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgewertet bzw. durchgeführt werden, gelten als unterschiedliche Datenquellen (z.B. eine alle drei Jahre durchgeführte Erhebung über Umweltschutz- oder F+E-Ausgaben). Ausgenommen sind aber kürzerperiodische (bis max. jährliche) Erhebungen, welche als funktionelle Einheit (insbesondere zur Ermittlung von Veränderungen bzw. zur Darstellung von Entwicklungen) konzipiert sind.

Nicht als Verknüpfungen gelten die Verbindung von Daten mit Nomenklaturen oder das Hinzufügen von Geokoordinaten. Dies dient lediglich der Bezeichnung oder Strukturierung bereits vorhandener Informationen

Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit (BFS-Bearbeitungsreglement)

Das Statistikgesetz, das Datenschutzgesetz, der „Code of Practice“ (COP), die Charta der öffentlichen Statistik und die Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung gelten auf Ebene des BFS. Zusätzlich sind für Verknüpfungen weitere Massnahmen vorgesehen. Sie betreffen insbesondere die Transparenz der Verknüpfungstätigkeit, die Prozesse sowie den Datenschutz und die Pseudonymisierung von Einzeldaten.

Neben den gesetzlichen Grundlagen hat das BFS dafür ein Bearbeitungsreglement (Verknüpfungsrichtlinien) erarbeitet, das die massgebenden Grundsätze sowie die organisatorischen und technischen Bestimmungen beschreibt.  

Verknüpfungskategorien und Verknüpfungsprojekte

Das BFS unterscheidet die folgenden Verknüpfungskategorien:

  • Systematische Verknüpfungen für die Statistikproduktion
    Zur Erstellung amtlicher Statistiken führt das BFS systematische Verknüpfungen für die Statistikproduktion durch (Input-Verknüpfungen). Im Anhang der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung, SR 431.012.1) kann jeder Statistik entnommen werden, welche Verknüpfungen durchgeführt wurden.

  • Längsschnittverknüpfungen
    Als Längsschnittverknüpfung wird das Zusammenfügen von Variablen derselben Einheiten aus Erhebungen oder administrativen Datenquellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten (z.B. jährliche oder mehrjährige Erhebungen) zur Erlangung von Informationen über Veränderungen oder Verläufe verstanden. Verknüpfungen beziehen sich nur auf Einzeldaten, Zeitreihen von aggregierten Einheiten sind im Kontext der Verknüpfung nicht betroffen (z.B. Preisindizes, Produktions- und Beschäftigungsentwicklung etc.).

  • Verknüpfungen für die Statistikanalyse
    Verknüpfungen (Output-Verknüpfungen) für die Statistikanalyse erfolgen zur Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen und aus Transparenzgründen über dokumentierte Anträge. Dies gilt sowohl für BFS-interne als auch externe Anträge. Diese Verknüpfungen dienen nicht der Produktion, sondern der statistischen Analyse.
Vom BFS durchgeführte Verknüpfungen, pro Jahr
Jahr Total
2015 46
2016 77
2017 70
2018 80
2019 66
2020 70
2021 74
2022 78

Kontakt

Bundesamt für Statistik
Sektion Rechtsdienst
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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