Der Mietpreisindex misst die Entwicklung der Nettomieten der dauerhaft zu Wohnzwecken vermieteten Wohnungen in der Schweiz. Das Resultat fliesst direkt in den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ein, der die Teuerung der Waren und Dienstleistungen in der Schweiz misst. Die Wohnungsmiete (Nettomiete) macht rund 16% der Haushaltsausgaben aus und stellt damit den grössten Ausgabenposten des LIK dar. Die Entwicklung der Mietpreise hat dadurch einen entsprechend grossen Einfluss auf die Ergebnisse des LIK.
Mietpreiserhebung
Der Mietpreisindex wird aufgrund der Nettomiete (ohne Nebenkosten) berechnet.
Die Mietpreiserhebung wird vierteljährlich anhand von Papier- und Online-Fragebogen bei den Vermieter/innen durchgeführt. Die Miete der ausgewählten Wohnungen wird während maximal zwei Jahren vierteljährlich erhoben. Die Stichprobe umfasst rund 10 000 Wohnungen. In jedem Quartal wird ein Achtel der Stichprobe ausgetauscht. Dieser Austausch erfolgt in einer Vorbereitungsphase, die bei den Mieter/innen durchgeführt wird.
Ja, die Fragebogen können auch Online ausgefüllt werden. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, welche Sie oben rechts auf dem Papierfragebogen finden.
Sobald Sie alle Fragen beantwortet haben, übermitteln Sie Ihre Daten, indem Sie auf der letzten Seite auf «Datei senden» klicken.
Ja, alle Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich für statistische Zwecke verwendet. Der Datenschutz wird durch das Bundesstatistikgesetz (SR 431.01), die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) und das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1) sichergestellt.
Der Mietpreisindex wird vierteljährlich veröffentlicht. Die aktualisierten Resultate werden im März, Juni, September und Dezember auf der Webseite des BFS publiziert.
Die Adressen der Wohnungen werden per Zufallsprinzip aus dem Stichprobenrahmen für Wohnungen gezogen. Die Datengrundlage bildet der Stichprobenrahmen für Personen- und Haushaltserhebungen des BFS, welcher sich auf die amtlichen Personenregister der Gemeinden und Kantone abstützt.
Der Begriff „Wohnungen“ umfasst in dieser Erhebung ebenfalls Einfamilienhäuser.
Im Mietpreisindex werden ausschliesslich die Mieten von Wohnungen berücksichtigt, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Aus dem BFS-Stichprobenrahmen, auf dessen Grundlage die Stichprobe gezogen wird, geht nicht hervor, ob die ausgewählte Wohnung vermietet ist. Deshalb ist es notwendig, dass auch die Eigentümer/innen den Fragebogen ausfüllen, damit das BFS ihre Wohnung aus der Stichprobe entfernen kann.
Jede Mietpreisangabe ist wichtig für die Zuverlässigkeit der Resultate des Landesindexes der Konsumentenpreise. Als Vermieter/in repräsentieren Sie zusammen mit anderen Vermieterinnen / Vermieter eine wichtige Seite des Mietwohnungsmarktes. Wegen der grossen Bedeutung der Mieten im Haushaltsbudget und für die Messung der Teuerung wurde die Erhebung für Vermieter/innen als obligatorisch erklärt. Als rechtliche Grundlage dienen das Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) und der Artikel 6 der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung; SR 431.012.1).
Der Mietpreisindex wird jeweils an einem vordefinierten Referenzdatum berechnet. Aufgrund der Stichprobengrösse und des schrittweisen Ablaufs beansprucht die Mietpreiserhebung eine Vorlaufzeit von zirka 2 Monaten. Ihre Antworten sollten sich deshalb immer auf das angegebene Referenzdatum beziehen (mit den Informationen, die Ihnen zum Zeitpunkt des Ausfüllens bekannt sind).
Nach der Erstbefragung, in der die Mieten und die Merkmale der Wohnungen erfasst werden, werden die Vermieter/innen während maximal 7 weiteren Quartalen nach allfälligen Änderungen befragt. In der Schweiz haben viele Mieter/innen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Daher macht eine quartalsweise Erhebung von allfälligen Änderungen Sinn. Um den Aufwand für die Erhebung auf ein notwendiges Minimum zu beschränken werden die Angaben des Vorquartals jeweils vorgedruckt, so dass nur Änderungen einzutragen sind. Auch wenn sich nichts geändert hat, ist dies für die Mietpreisentwicklung eine relevante Information.
Online-Fragebogen
Ja, sobald Sie die Webseite schliessen, werden alle bereits eingetragenen Informationen gespeichert. Bitte berücksichtigen Sie die Antwortfrist.
Ja, bevor Sie Ihre Daten übermitteln, können Sie Ihre Antworten entweder ausdrucken oder als PDF speichern, indem Sie auf der letzten Seite auf das entsprechende Symbol klicken.
Nein, nach dem Absenden Ihrer Daten haben Sie keinen Zugang mehr zum Fragebogen und können Ihre Antworten nicht mehr ändern.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion PreiseEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 463 62 22
Von Montag bis Donnerstag
09.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Freitag
09.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr