Für die Berechnung eines indexgebundenen Betrages zu einem beliebigen Zeitpunkt gelangt ein gewöhnlicher Dreisatz zur Anwendung:

Beispiel:
Es wurde im März 1995 bei einem Indexstand von 102,5 Punkten (auf der Basis von Mai 1993=100 Punkten) vertraglich die Bezahlung einer monatlichen Rente von 1'000 Schweizerfranken vereinbart. Diese Rente sei gemäss Vereinbarung alljährlich im Dezember mit dem Stand des Landesindexes zu vergleichen und dem aktuellen Stand anzupassen. Im Dezember 2002 war der Landesindex bei 108,4 Punkten angelangt. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Die Teuerung wird in einer Prozentzahl dargestellt, welche der Veränderung des Indexes gegenüber dem Ursprungswert entspricht. Diese sogenannten Veränderungsraten berechnen sich mit einer Prozentrechnung:

Beispiel:
Auf der Basis Dezember 1982=100 Punkte stand der Index im März 1986 bei 108,6 Punkten, im Mai 2000 bei 146,9 Punkten. Die Indexveränderung, d.h. die Teuerung zwischen März 1986 und Mai 2000, berechnet sich folgendermassen:

Der Baupreisindex wird regelmässig revidiert und bei dieser Gelegenheit jeweils auf eine neue Indexbasis (=100 Punkte) gestellt. Das BFS publiziert umbasierte Werte für den Totalindex. Dabei werden die bestehenden Indexreihen rechnerisch mit der neuen Indexreihe verknüpft und so weitergeführt.
Beispiel:

Der umbasierte Wert für Januar 2006 (Basis Dezember 2005=100) berechnet sich durch den Dreisatz:

Anmerkung: Das BFS verwendet für die Umbasierung der Indexreihen die ungerundeten Originalreihen. Durch die Verwendung der gerundeten Indexzahlen können in einzelnen Monaten Differenzen auftreten. Diese werden im Folgemonat wieder kompensiert. Das BFS empfiehlt die Verwendung der Originalreihen.
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