Ehe für alle

Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert

Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp

Ehe für alle : Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp (Ja in %)
Stadt-Land* Deutsche Schweiz Französische Schweiz Italienische Schweiz Schweiz
Städtisch
Kernstadt 75.3 67.3 53.4 72.3
Übriger städtischer Raum 64.6 62.5 52.9 63.8
Intermediär 61.6 60.8 53.2 61.1
Ländlich 57.5 58.6 50.2 57.5
Total 65.1 62.6 52.7 64.1
* Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die bisherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf.

Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der bisherigen Typologie orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.


Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik

Vorlage

Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese wurde zwar in den letzten Jahren in einzelnen Punkten der Ehe rechtlich angenähert. Es bestehen aber nach wie vor Unterschiede, namentlich bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Bundesrat und Parlament wollen diese Ungleichheiten beseitigen und die Ehe für alle Paare öffnen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen: Auch in Zukunft sollen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen dürfen.

Mit dem geänderten Gesetz können auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt. So können der ausländische Ehemann eines Schweizers sowie die ausländische Ehefrau einer Schweizerin sich erleichtert einbürgern lassen. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können zudem gemeinsam ein Kind adoptieren. Ausserdem erhalten verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.

Thematisch ähnliche frühere Vorlagen

  • Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung (2020)
  • Partnerschaftsgesetz (2005)

Weiterführende Informationen

Tabellen

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Grundlagen und Erhebungen

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