Mit ELM, dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren, lassen sich Lohnmeldungen in elektronischer Form sicher und datenschutzkonform übermitteln. Unternehmen und Verwaltungen (z. B. Kantone, Gemeinden) können ihre Lohndaten dank ELM einfach und schnell mit einem einzigen Mausklick senden. Weitere Informationen sind auf der Website von Swissdec zu finden :
Mit der Verwendung dieses Standards kann das BFS zum einen die Qualität der erhobenen Daten verbessern und zum anderen den Aufwand für die Teilnehmenden reduzieren, da die Daten für mehrere Erhebungen und Statistiken nur einmal erfasst werden.
Eine Liste der zertifizierten Softwares für die elektronische Lohnbuchhaltung und Übermittlung befindet sich hier:
Ein einziger Kanal für mehrere Erhebungen
Unternehmen und Verwaltungen brauchen in ihrem System nicht mehr zwischen den verschiedenen betroffenen Erhebungen zu unterscheiden. Sie speichern ihre Daten ein einziges Mal in ihrem ERP-System (Enterprise Resource Planning) ab und liefern damit die erforderlichen Informationen direkt an mehrere Empfänger beim BFS.
Mit ELM können sämtliche erhobenen Daten gruppiert und monatlich übermittelt werden.
Fragen und Antworten (FAQ)
Das Bundesamt für Statistik (BFS) verwendet für folgende Erhebungen und Statistiken Version 5.0 des Schweizer Lohnstandards (ELM): Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE), Schweizerischer Lohnindex (SLI), Beschäftigungsstatistik (BESTA) sowie Profiling und Aktualisierungserhebung des Betriebs- und Unternehmensregisters (Mehrbetriebsunternehmen) – Profiling Light.
Nein. Entweder erfolgt der Versand gruppiert mit ELM 5.0 oder die Daten werden für die einzelnen Erhebungen separat über einen der bestehenden Kanäle übermittelt (z.B. e-Survey, Papierfragebogen, Excel-Datei usw.). Die Unternehmen sind nicht zu ELM 5.0 verpflichtet; das BFS bietet diese Möglichkeit lediglich als Alternative zu den bestehenden Kanälen an.
Nein, bei regelmässigen Sendungen ist es nicht mehr notwendig, die entsprechenden Umfragen (z.B. LSE, BESTA) separat zu beantworten. Mit ELM 5.0 ist der Informationsbedarf für diese Erhebungen abgedeckt.
Ja, die Daten des Erhebungsmonats müssen spätestens bis Mitte des Folgemonats übermittelt werden (z.B. ~15. April für die Daten vom März).
Mit ELM4.0 kann lediglich auf die LSE geantwortet werden. Die gleichzeitige Beantwortung mehrerer Umfragen ist nur mit ELM 5.0 möglich.
Vorläufig wird die Version 4.0 in den nächsten Jahren parallel zu 5.0 weiterlaufen. Nach der Übergangsphase wird Swissdec die Version 4.0 abschaffen.
Wenn der ERP-Anbieter Ihres Unternehmens bereits für ELM 5.0 zertifiziert ist, verfügen Sie höchstwahrscheinlich nicht mehr über die Vorgängerversion. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren ERP-Anbieter.
Dies hängt davon ab, wann Ihr ERP-Anbieter von Swissdec mit der neuen Version des Standards zertifiziert wurde sowie zu welchem Zeitpunkt Sie das entsprechende Release erhalten haben. Für Informationen zu den genauen Daten kontaktieren Sie bitte Ihren ERP-Anbieter.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem Merkblatt zu den rechtlichen Grundlagen.
Weiterführende Informationen