Mit ELM, dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren, lassen sich Lohnmeldungen in elektronischer Form sicher und datenschutzkonform übermitteln. Unternehmen und Verwaltungen (z. B. Kantone, Gemeinden) können ihre Lohndaten dank ELM einfach und schnell mit einem einzigen Mausklick senden. Weitere Informationen sind auf der Website von Swissdec zu finden :
Mit der Verwendung dieses Standards kann das BFS zum einen die Qualität der erhobenen Daten verbessern und zum anderen den Aufwand für die Teilnehmenden reduzieren, da die Daten für mehrere Erhebungen und Statistiken nur einmal erfasst werden.
Eine Liste der zertifizierten Softwares für die elektronische Lohnbuchhaltung und Übermittlung befindet sich hier:
Ein einziger Kanal für mehrere Erhebungen
Unternehmen und Verwaltungen brauchen in ihrem System nicht mehr zwischen den verschiedenen betroffenen Erhebungen zu unterscheiden. Sie speichern ihre Daten ein einziges Mal in ihrem ERP-System (Enterprise Resource Planning) ab und liefern damit die erforderlichen Informationen direkt an mehrere Empfänger beim BFS.
Mit ELM können sämtliche erhobenen Daten gruppiert und monatlich übermittelt werden.
Verwendung der erhobenen Daten
Die Gesamtheit der Daten, die über den ELM 5.0-Kanal an das BFS übermittelt werden, leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Repräsentativität der statistischen Informationen. Die daraus resultierenden Publikationen und Berichte dienen dann als Grundlage für faktenbasierte demokratische Debatten und geben Auskunft über den Zustand und die Entwicklung z.B. der Wirtschaft oder der Gesellschaft im Allgemeinen. Die Ergebnisse werden auch für folgende konkrete Zwecke verwendet (nicht abschliessende Liste):
- Bereitstellung eines Referenzwerts bei Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern
- Berechnung der Neubewertung der Renten der Alters- und Invalidenversicherung (AHV - IV)
- Messung der Kaufkraftentwicklung der Löhne
- Aktualisierung des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), das unter anderem als Adressdatenbank für zahlreiche Partner dient (z.B. Kantone, SECO, Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV), ...)
- Werte, die in die Berechnung des Finanzausgleichs zwischen den Kantonen einfliessen
- Werte, die in die Berechnung des Schweizer BIP einfliessen
- Schätzungsgrundlage für die Raumplanungspolitik
- Werte, die von der SNB berücksichtigt werden, um bestimmte Entscheidungen über die Geldpolitik des Landes zu treffen
- Messung der Lohnungleichheit auf der Ebene des Arbeitsmarktes
- Arbeitspolitik, z.B. Observatorium zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU
Fragen und Antworten (FAQ)
Das Bundesamt für Statistik (BFS) verwendet für folgende Erhebungen und Statistiken Version 5.0 des Schweizer Lohnstandards (ELM): Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE), Schweizerischer Lohnindex (SLI), Beschäftigungsstatistik (BESTA) sowie Profiling und Aktualisierungserhebung des Betriebs- und Unternehmensregisters (Mehrbetriebsunternehmen) – Profiling Light.
Nein. Entweder erfolgt der Versand gruppiert mit ELM 5.0 oder die Daten werden für die einzelnen Erhebungen separat über einen der bestehenden Kanäle übermittelt (z.B. e-Survey, Papierfragebogen, Excel-Datei usw.). Die Unternehmen sind nicht zu ELM 5.0 verpflichtet; das BFS bietet diese Möglichkeit lediglich als Alternative zu den bestehenden Kanälen an.
Nein, bei regelmässigen Sendungen ist es nicht mehr notwendig, die entsprechenden Umfragen (z.B. LSE, BESTA) separat zu beantworten. Mit ELM 5.0 ist der Informationsbedarf für diese Erhebungen abgedeckt.
Ja, die Daten des Erhebungsmonats müssen spätestens bis Mitte des Folgemonats übermittelt werden (z.B. ~15. April für die Daten vom März).
Mit ELM4.0 kann lediglich auf die LSE geantwortet werden. Die gleichzeitige Beantwortung mehrerer Umfragen ist nur mit ELM 5.0 möglich.
Swissdec hat mitgeteilt, dass die Version 4.0 bis zum 30.06.2026 weiterlaufen wird: https://www.swissdec.ch/blog/standards-11/abschaltung-elm-v4-0-1
Nach Ablauf dieser Frist wird es nicht mehr möglich sein, Übermittlungen mit ELM 4.0 durchzuführen. Die LSE 2024 wird somit die letzte Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) sein, die mit der Version 4.0 von ELM übermittelt werden kann.
Bitte beachten Sie auch die Übersicht über die gültigen Versionen jedes einzelnen Datenempfänger unter: https://www.swissdec.ch/standards
Dies hängt davon ab, wann Ihr ERP-Anbieter von Swissdec mit der neuen Version des Standards zertifiziert wurde sowie zu welchem Zeitpunkt Sie das entsprechende Release erhalten haben. Für Informationen zu den genauen Daten kontaktieren Sie bitte Ihren ERP-Anbieter.
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem Merkblatt zu den rechtlichen Grundlagen.
Weiterführende Informationen