Bundesstatistikkommission

Aufgaben

Die Bundesstatistikkommission trägt dazu bei, dass die öffentliche Statistik den Anforderungen einer demokratischen Gesellschaft entspricht. Die Kommission berät den Bundesrat, das Eidgenössische Departement des Innern, das Bundesamt für Statistik und die andern Statistikproduzenten auch unter Berücksichtigung internationaler Gegebenheiten zu wichtigen Statistikfragen wie :

  • Erstellung und Begleitung des statistischen Mehrjahresprogramms;
  • Ausarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien für statistische Arbeiten;
  • Diffusionspolitik der statistischen Information;
  • Verbesserung der amtlichen Statistik der Schweiz.
     

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesstatistikgesetz legt in Artikel 13 fest, dass der Bundesrat eine Kommission für die Bundesstatistik einsetzt.

Struktur

Die Mitglieder der Bundesstatistikkommission werden auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern vom Bundesrat für vier Jahre ernannt (entsprechend der Legislaturperiode). Alle Mitglieder können wiedergewählt werden. Die Kommission umfasst höchstens 25 Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und Gemeinden, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Sozialpartner, der Bundesverwaltung und der Schweizerischen Nationalbank. Sie wird von einem Vertreter oder einer Vertreterin der Wissenschaft präsidiert.

Gespräch im BFS mit Nadia Braun Binder, Präsidentin der Kommission für die Bundesstatistik (01.04.2022 - 31.12.2023)

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

KBStat@bfs.admin.ch

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/bfs/oeffentliche-statistik/system-oeffentliche-statistik/gremien/bundesstatistikkommission.html