30 Jahre Bundesstatistikgesetz

30 Jahre Bundesstatistikgesetz

Der Grundpfeiler einer gut informierten Schweizer Gesellschaft

2022 feiern wir das 30. Jubiläum der Verabschiedung des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) – und dessen Erarbeitung. Das Gesetz trat im August 1993 in Kraft und gewährleistet seither die öffentliche Statistikproduktion des Bundes. 

Mit dem Hinweis auf diesen Jahrestag unterstreicht das Bundesamt für Statistik (BFS) die bestehende und wachsende Bedeutung des Bundesstatistikgesetz für seine Tätigkeiten. Damals wie heute stellt dieses Gesetz einen soliden, zeitgemässen Rahmen dar, auf dessen Grundlage objektive Informationen für unsere Entscheidfindung bereitgestellt werden können.

Bis zum 9. Oktober, dem Tag, an dem das Gesetz vor 30 Jahren verabschiedet wurde, informiert das BFS in einer Kommunikationskampagne anhand von Newsmails, Videointerviews und vielem mehr über die Geschichte und die Bedeutung des Bundesstatistikgesetzes. Auf dieser Sonderseite finden Sie alle diese Informationen in einem 360°-Überblick.

Kontext: Warum ein neues Gesetz?

Seit der Gründung des Eidgenössischen Statistischen Bureaus im Jahr 1860 und dem ersten Statistikgesetz 1870 hat sich die Gesellschaft, und damit auch der Informationsbedarf, stark verändert. In den 1970er-Jahren, mitten in der Ölpreiskrise, wurde die Schweiz ein erstes Mal aufgerüttelt, als die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zwischen 1971 und 1974 wegen fehlender zuverlässiger Daten eingestellt werden musste. Die Unzulänglichkeit der amtlichen Statistik rückte ins Blickfeld der Öffentlichkeit.

Im internationalen Vergleich lag die Schweiz hinter vielen Industrieländern zurück, die ihre amtlichen Statistiken bereits weitgehend modernisiert und an die vielfältigen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst hatten. 1973 veröffentlichte der Schweizerische Wissenschaftsrat einen Bericht, in dem er zuverlässige Statistiken forderte. Daraufhin wurde 1975 im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in ihrem Schlussbericht die Notwendigkeit einer koordinierten Bundesstatistik hervorhob.

Anfang der 1980er-Jahre befassten sich drei parlamentarische Vorstösse mit der Bundesstatistik. Inhaltlich lauteten sie ähnlich: Alle drei forderten eine strengere Strukturierung der Statistik. Ein Bundesratsbeschluss von 1982 leitete 1983 ein Vernehmlassungsverfahren zur Ausarbeitung eines neuen Gesetzes ein. Bis 1990 blieb die öffentliche Statistik aber mangels geeigneter Strukturen sehr schwach, ja unzureichend. Sie war über die gesamte Verwaltung zerstreut. Die meisten Statistiken wurden nicht vom BFS erstellt und die Datenproduktion erfolgte wenig koordiniert.

Belastender Bericht von 1985

In den 1980er-Jahren war die Bevölkerung mit der Krise des Preisindexes konfrontiert und musste aufgrund einer mangelhaften Formel viel zu hohe Preisniveaus für bestimmte Produkte hinnehmen. 1985 veröffentlichte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats einen Bericht über die Bundesstatistik. Sie bestätigte die Probleme und den Handlungsbedarf. Im August 1986 veröffentlichte der Bundesrat einen Beschluss mit dem Ziel, die auf viele Stellen verteilte statistische Produktion zu gruppieren und die Koordination der Bundesstatistik zu verbessern.

Ab 1974 wirkte das BFS aktiv bei der Vorbereitung eines neuen Gesetzes mit. Die Arbeiten kamen jahrelang nur wenig voran und nach dem Fall der Berliner Mauer wurde klar, dass viele europäische Statistiksysteme Schwächen aufwiesen. Vor diesem Hintergrund berief Carlo Malaguerra, seit 1987 Direktor des BFS, 1990 eine ausserordentliche Sitzung des Europäischen Statistikkomitees (ESSC) ein, deren Vorsitz er innehatte. Insgesamt nahmen 54 Länder teil, darunter die Ostblockländer, Japan, Kanada und die USA.

Im Anschluss an diese Sitzung des ESSC wurden die Arbeiten an der Konzeption und der Ausarbeitung der Grundprinzipien aufgenommen. 1992 verabschiedete das ESSC die ersten Grundprinzipien der öffentlichen Statistik, die von der Schweiz teilweise ins Bundesstatistikgesetz integriert wurden. Das neue Gesetz wurde 1992 vom Parlament verabschiedet und trat 1993 in Kraft. Ein neues Konzept war geboren: das Statistiksystem Schweiz.

Genese und Grundprinzipien der Statistik

Der damalige BFS-Direktor Carlo Malaguerra wies bei der Ausarbeitung des Bundesstatistikgesetzes darauf hin, dass es sich dabei um das erste Gesetz handelte, das die vom Europäischen Statistikkomitee (ESSC) 1992 verabschiedeten Grundprinzipien der Statistik in eine Rechtsnorm setzte.

Dieses Organ der Wirtschaftskommission für Europa sollte die Koordination, Harmonisierung und Vergleichbarkeit von Statistiken sicherstellen. Nach dem Fall der Berliner Mauer stellte sich plötzlich die Frage nach dem Zustand der statistischen Systeme in den osteuropäischen Ländern, die bislang im Dienst einer Planwirtschaft standen.

An der ausserordentlichen Sitzung des Komitees verschaffte man sich einen Überblick über den Stand der Statistik in den ESSC-Mitgliedstaaten und die neuen Regierungen erhielten ein unabhängiges, autonomes, objektive Ergebnisse gewährleistendes statistisches Informationssystem.

Auf Vorschlag der polnischen Delegation wurde der Entwurf einer Charta für die öffentliche Statistik in Angriff genommen. Nach drei Arbeitssitzungen im April 1992 verabschiedete das ESSC die zehn Grundprinzipien der öffentlichen Statistik, die in der Folge 1994 von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen als weltweit geltende Referenz-Charta angenommen wurden.

Mit dieser Charta erhielt die Statistik den Auftrag, die Gesellschaft objektiv zu beobachten. Sie umfasst den Grundsatz, dass die Statistik sich nach den Prinzipien der Unparteilichkeit, der Wissenschaftlichkeit, der Rechtmässigkeit und der Achtung der Privatsphäre richten muss. Diese Prinzipien sind im 1993 in Kraft getretenen Bundesstatistikgesetz abgebildet und wurden in der im Mai 2002 verabschiedeten ersten Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz weiterentwickelt.

Die wichtigsten Elemente des Gesetzes

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes in der Schweiz wurde ein Paradigmenwechsel der Bundesstatistik vollzogen, der die Statistik in eine neue Ära führte. Das Gesetz definiert das Prinzip einer öffentlichen Statistik, die für alle Bürgerinnen und Bürger bestimmt ist, im Gegensatz zu einer Zeit, in der die öffentliche Statistik nur ein Rechenbüro im Dienste des Staates war. Die Statistik stellt sich in den Dienst der Öffentlichkeit und ist Teil der demokratischen Entscheidungsfindung.

Der erste Artikel definiert den allgemeinen Rahmen und den Zweck des Gesetzes. Er sichert dem Bund die Grundlagen der Statistik und definiert die Nutzenden der Statistik; von den Kantonen über die Wissenschaft, die Privatwirtschaft, die Sozialpartner und die Öffentlichkeit bis hin zu den Gemeinden.

Im selben Artikel wird der Grundsatz einer effizienten und für die Befragten schonenden Erhebung und Bearbeitung der Daten festgelegt. Er soll auch die nationale und internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Statistik fördern; und schliesslich stellt er den Datenschutz sicher.

Präsentation des BStatG durch Anne Balzli Prysi, Leiterin des Rechtsdienstes des BFS

Folgen für die Schweiz

Das BFS wurde nicht mit der Einrichtung eines zentralen statistischen Informationssystems beauftragt, sondern es erhielt die Aufgabe, die Bundesstatistiken zu koordinieren und einheitliche Grundlagen im Interesse der nationalen und internationalen Vergleichbarkeit zu schaffen. Die traditionellen statistischen Themen wie Bevölkerung und Wirtschaft wurden durch Gesellschaft, Bildung und Forschung sowie Umwelt ergänzt.

Dies führte zu einer grundlegenden Veränderung. Die öffentliche Statistik sollte sich nicht mehr darauf beschränken, Daten zu sammeln und zur Verfügung zu stellen. Sie sollte nun Daten aufbereiten und verarbeiten, um statistische Informationen zu erstellen und diese auf verständliche Weise darzustellen. Dazu wurden unter anderem leicht verständliche Indikatoren und ein Visualisierungssystem entwickelt.

Im Interesse der internationalen Vergleichbarkeit beschloss die damalige Leitung des BFS, die europäischen Normen zu übernehmen. Harmonisierte Definitionen, Konzepte und Nomenklaturen sollten die Kohärenz der Informationen gewährleisten und dadurch ein einheitliches statistisches System schaffen. Um die Statistikproduktion in der Schweiz (Kantone, Städte, Bundesverwaltung) besser zu koordinieren, wurden schliesslich Organisationen wie Regiostat, Fedestat oder KBStat gegründet.

Schliesslich wurde mit dem Umzug des BFS nach Neuchâtel, der ebenfalls unter der Leitung des ehemaligen Direktors Carlo Malaguerra erfolgte, der neue Kurs in Richtung einer modernen öffentlichen Statistik festgeschrieben. Zuvor war das BFS auf ein Dutzend Standorte in der Stadt Bern verteilt gewesen. In der Folge des Fichenskandals, der die Debatte im Parlament beeinflusste, wurde im Jahr 2000 zudem eine komplette Neugestaltung der 150 Jahre alten Volkszählung eingeführt. Zum ersten Mal wurden Einwohnerregister verwendet und Fragebögen per Post an alle Haushalte verschickt: Die Zeit der Volkszähler war vorbei. Seit 2010 basiert die Volkszählung auf einer Registererhebung, die durch Stichprobenerhebungen ergänzt wird.

Und gerade während wir diese Zeilen schreiben, beginnt das BFS ein neues Kapitel in seiner Geschichte. Statt als Produzent statistischer Informationen positioniert sich das Amt neu als Drehscheibe und Kompetenzzentrum des Schweizer Daten-Ökosystems. Konkret baut es seine Aktivitäten in bestimmten zukunftsträchtigen Bereichen weiter aus: die Datenwissenschaft, die Datenbewirtschaftung und die experimentellen Statistiken.

Das Bundesstatistikgesetzes 30 Jahre nach Inkrafttreten

Das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Mini-Serie mit dem Titel «Das Bundesstatistikgesetz und die Aufgaben des BFS» erstellt, die aufzeigt, wie das Gesetz 30 Jahre nach Inkfrattreten noch immer den Arbeitsalltag der BFS-Mitarbeitenden prägt.

Im Jahr 2020 erläuterte Amtsdirektor Georges-Simon Ulrich in einem Video-Interview die drei Aufgaben eines zukunftsgerichteten BFS. Sie bestehen aus der Statistikproduktion, der Datenbewirtschaftung und der Datenwissenschaft und gehen direkt aus dem visionären Bundesgesetz hervor.

Die erste Folge der Mini-Serie befasst sich mit der Statistikproduktion, der ersten Aufgabe des BFS. Markus Schwyn, stellvertretender Direktor und Leiter der Abteilung Bevölkerung und Bildung des BFS, erklärt in einem Interview die Hintergründe.

Die zweite Folge der Mini-Serie befasst sich mit der Datenbewirtschaftung. Fabio Tomasini, Leiter der Sektion Betriebs- und Unternehmensregister, äussert sich im Interview zur zweiten Aufgabe des BFS mit Fokus auf das Bundesstatistikgesetz.

Die dritte und letzte Folge thematisiert die Datenwissenschaft. Jean-Pierre Renfer, Leiter der Sektion Statistische Methoden, äusserst sich im Interview zu dieser dritten Aufgabe des BFS und erläutert den Zusammenhang mit dem Bundesstatistikgesetz.

Bilanz

Als krönenden Abschluss schlagen Carlo Malaguerra, der das BFS zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung 1992 leitete, und Georges-Simon Ulrich, der aktuelle BFS-Direktor, in einem Videointerview eine Brücke zwischen der Vergangenheit und der Zukunft des BFS und ziehen Bilanz.

Carlo Malaguerra: Zeitzeuge der Vergangenheit und Verfechter eines neuen Gesetzes

Carlo Malaguerra hat als damaliger Direktor des BFS nicht nur die Dezentralisierung des Amtes nach Neuchâtel veranlasst, sondern auch massgeblich zur modernen Ausrichtung des BFS beigetragen. Seine Sicht auf das Gesetz sowie auf die damalige Situation des Schweizer Statistiksystems ist sehr aufschlussreich.

Georges-Simon Ulrich: Vertreter der Gegenwart und der Zukunft des BFS

Georges-Simon Ulrich, der das BFS seit 2013 leitet, kann die aktuelle Situation der Statistik bestens einschätzen. 30 Jahre nach der Verabschiedung des neuen, visionären Gesetzes zieht er Bilanz zu dessen heutigem Stand und gibt Auskunft über die laufenden Projekte sowie über die Ausrichtung, die das BFS künftig anstrebt.

Sehen Sie sich das Video jetzt an!

Wie sah das Schweizer Statistiksystem vor der Einführung des Bundesstatistikgesetzes aus? Was hat die Einführung des Bundesstatistikgesetzes bewirkt? Wo steht die Statistik 30 Jahre später? Mit welchen laufenden Projekten wird dem Bundesstatistikgesetz Rechnung getragen? Welche Projekte sind für die Zukunft geplant? Unten finden Sie die Antworten!

Bis zur Verfassung und zu den bilateralen Abkommen

Revision der Bundesverfassung

Zeitgleich mit der Schaffung des neuen Bundesstatistikgesetzes wurden in den 1990er-Jahren hitzige Debatten über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geführt. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Eurolex-Projekts sämtliche Schweizer Gesetze darauf überprüft, ob sie für einen allfälligen EWR-Beitritt kompatibel seien oder angepasst werden müssten. Die entsprechenden Änderungen wurden im Dezember 1998 in mehreren Gesetzespaketen vom Parlament verabschiedet. Die dahingehend geänderte Bundesverfassung wurde von Volk und Ständen am 18. April 1999 gutgeheissen. Seither enthält die Bundesverfassung einen Artikel über die öffentliche Statistik (Art. 65). Während die alte Bundesverfassung dem Bund nur in bestimmten Gebieten statistische Kompetenzen zuwies, überträgt Artikel 65 dem Bund die allgemeine Zuständigkeit in Sachen Statistik sowie die Befugnis, Gesetze im Bereich der amtlichen Register zu erlassen.

Bilaterales Statistikabkommen mit der Europäischen Union

Die Geschäftsleitung des BFS und die regionalen Statistikämter zählten auf einen Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), da dieser für eine Modernisierung der öffentlichen Statistik in der Schweiz grundlegend gewesen wäre. Bei der Abstimmung im Dezember 1992 entschied das Volk anders. Dank gut gepflegter Kontakte mit Eurostat und dem Engagement der BFS-Geschäftsleitung bei Bundesrat und Parlament wurde 2004 ein bilaterales Abkommen mit der EU abgeschlossen. Es trieb die quantitative und qualitative Verbesserung der öffentlichen statistischen Informationen in der Schweiz deutlich voran. Im Rahmen dieses Abkommens ist das BFS auch an den Verhaltenskodex für europäische Statistiken gebunden und nimmt regelmässig an seinem Peer Review teil. Das weltweit erste Peer Review wurde im Übrigen in der Schweiz durchgeführt.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/aktuell/30-jahre-bstatg.html