SDG 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
[…] Es müssen zahlreiche Probleme gelöst werden, wenn die Städte weiter Beschäftigung und Wohlstand generieren sollen, ohne dabei die Böden und die natürlichen Ressourcen zu belasten. […] In der von uns angestrebten Zukunft sind Städte Orte, die einen einfachen Zugang zu Basisdienstleistungen, Energie, Wohnung, Verkehr und vielem mehr bieten.
Schweizer Unterziel 11.1: Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt den Anteil der Wohnkosten am Bruttohaushaltseinkommen, nach Einkommensklassen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und hat einen massgeblichen Einfluss darauf, wie viel Geld für die Deckung der anderen Bedürfnisse übrig bleibt – dies insbesondere bei Haushalten mit tiefem Einkommen. Um die Nachhaltige Entwicklung zu fördern, muss der Wohnkostenanteil im Budget der einkommensschwächsten Haushalte abnehmen.
Internationaler Vergleich
Bei diesem Indikator sind keine internationalen Vergleiche möglich.
Bemerkung: Aufgrund eines Bruchs in der Zeitreihe wird für die Veränderung in % nur die Zeitreihe ab 2006/08 berücksichtigt. Diese Berechnung erfolgt anhand des 1. Quintils der Einkommensgruppen (20% einkommensschwächste Haushalte). Die beobachtete Entwicklung, die sich innerhalb des durch einen Variationskoeffizienten von 1 bis 2% geschätzten Vertrauensintervalls befindet, ist statistisch nicht signifikant und die Beurteilung daher unverändert.
Tabellen
Methodologie
Der Indikator zeigt den Anteil der Wohnkosten (inkl. Nebenkosten) am Bruttoeinkommen, nach Einkommensklassen (vor der Periode 2006–2008 am verfügbaren Einkommen, nach Einkommensklasse).
Die Daten stammen aus der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) des Bundesamts für Statistik. Die HABE erfasst detaillierte Angaben zu Einkommen und Verbrauch der privaten Haushalte. Die Werte ab 2000/02 basieren auf über drei Jahre gepoolten Daten. Die Daten ab 2006/08 sind wegen Änderungen der Definitionen und der Berechnung der Wohnkosten nicht direkt vergleichbar mit den Vorjahreswerten.
Definitionen
Bruttohaushaltseinkommen
Das Bruttohaushaltseinkommen fasst die Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Privathaushalts zusammen. Dazu gehören die Bruttolöhne (vor den Sozialabzügen), die Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, die Renten, die Zinsen, die Überweisungen von anderen Haushalten, die Naturalbezüge aus dem eigenen Betrieb, die Naturalleistungen des Arbeitgebers, die Produkte aus dem eigenen Garten usw.
Verfügbares Einkommen
Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem man vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abzieht. Dabei handelt es sich um Auslagen wie die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV-Beiträge, beruftliche Vorsorge usw.), die Steuern, die Krankenkassenprämien (Grundversicherung) und die regelmässigen Transferzahlungen an andere Haushalte (z.B. Alimente).
Wohnkosten
Die Wohnkosten beziehen sich auf den Erstwohnsitz und umfassen: Mietzins bzw. Hypothekarzins, Nebenkosten für Heizung/Energie, Kehricht- und Abwassergebühren, Wasserzins sowie laufende Unterhaltkosten. Genossenschafts- und Dienstwohnungen werden auch berücksichtigt.
Einkommensklassen
Die Stichprobe ist in fünf Einkommenskategorien geteilt. Für jede Kategorie wird das Medianeinkommen angegeben.
Quellen
Unterziele
Schweizer Unterziel 11.1: Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Internationales Unterziel 11.1: Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, RaumEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 460 58 46
Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr