Governance beschreibt die Art und Weise, wie Entscheide im Zusammenspiel staatlicher und nichtstaatlicher Akteure erarbeitet, getroffen und umgesetzt werden. Öffentliche Institutionen, bei denen die Interessen der gesamten Bevölkerung im Zentrum stehen, sind grundlegend, damit staatliches Handeln zu einer nachhaltigen Entwicklung führt.
Alle Anspruchsgruppen sind in die Entscheidungsfindung einzubinden. Dies erfordert von öffentlichen Institutionen einen konstanten Dialog mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Governance umfasst weiter die Achtung rechtstaatlicher Prinzipien sowie die Bewahrung der bürgerlichen Rechte und politischer Freiheiten. Dies beinhaltet die Befähigung der Einzelnen, ihre Rechte zu verteidigen – und somit Zugang zur Justiz für alle – sowie die Möglichkeit, die Meinungsfreiheit auszuüben.
Die Einhaltung der Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung ist unerlässlich für gute Regierungsführung. Durch transparentes Handeln (Einhalten des Öffentlichkeitsprinzips, Einsicht in politische Prozesse, usw.) und eine systematische Berichterstattung (z.B. via Audits, Monitoring und Evaluationen) können öffentliche Institutionen gewährleisten, dass politische Entscheide die angestrebte Wirkung entfalten und dass Schwachstellen sichtbar werden. Die Vielfalt, Qualität und Unabhängigkeit der Medien tragen dazu bei. Die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch durch Präventionsmassnahmen (z.B. Ausbildung und Sensibilisierung) sowie deren Aufklärung und Ahndung soll sicherstellen, dass öffentliche Akteurinnen und Akteure im Interesse der Bevölkerung arbeiten.
Die Komplexität, die mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung einhergeht, beansprucht einen leistungsfähigen, effizienten und innovativen Staat. Des Weiteren erfordert sie ein aufeinander abgestimmtes und wirkungsorientiertes Handeln der staatlichen Organe. Dies bedingt, dass Zielkonflikte identifiziert, ausgewiesen und wo möglich aufgelöst werden. Der öffentliche Haushalt soll so ausgestaltet sein, dass die Finanzierung gegenwärtiger Bedürfnisse garantiert ist, ohne den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen zu gefährden. Langfristige Investitionen und eine tragbare Staatsverschuldung sind dabei von Nutzen.
Der Staat soll mit gutem Beispiel vorangehen. Indem Bund, Kantone und Städte ihre Vorbildfunktion als Arbeitgebende, Einkaufende, Investierende und Verbrauchende von natürlichen Ressourcen wahrnehmen, steuern sie in ihren eigenen Aktivitäten zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.
Indikator der Kantone
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