Die Bau- und Wohnbaustatistik gibt Auskunft über die tatsächlichen Bauausgaben im Berichtsjahr und über den Arbeitsvorrat für das Folgejahr sowie über die jährliche Wohnbautätigkeit.
Erfasst wird die bewilligungspflichtige Bautätigkeit (Neubauten, Umbauten, Abbrüche) des öffentlichen und des privaten Sektors in den Bereichen Hoch- und Tiefbau. Zum Hochbau gehört insbesondere der Wohnungsbau. Die Statistik erfasst jährlich sämtliche erwähnten Tätigkeiten innerhalb der Landesgrenzen vom Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuchs bei den zuständigen Behörden bis zum Abschluss der Arbeiten. Auch erfasst werden die öffentlichen Unterhaltsarbeiten im Hoch- und Tiefbau von Bund, Kantonen, Gemeinden und von öffentlich-rechtlichen Betrieben. Nicht erfasst werden hingegen die nicht bewilligungspflichtigen privaten Unterhalts- und Renovationsarbeiten.
Die Erhebung wird bei verschiedenen Stellen durchgeführt: bei sämtlichen Gemeindebehörden, die für Baubewilligungen zuständig sind, bei den für öffentliche Bauten zuständigen Bundes- und Kantonsstellen sowie bei den privaten Elektrizitäts- und Gaswerken und bei den privaten Bahnen. Diese Erhebungsstellen holen die erforderlichen Auskünfte bei den zuständigen Auftraggebern, Architekten, Ingenieuren und Unternehmern ein.
Die Bau- und Wohnbaustatistik umfasst sämtliche im Berichtsjahr neu erstellten Gebäude mit Wohnungen, unabhängig von deren Nutzung. Sie umfassen reine Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohngebäude mit Nebennutzung (z. B. Wohnhäuser mit Gewerbe, Bauernhäuser u.dgl.) sowie Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung (z. B. Verwaltungsgebäude oder Schulhäuser mit Abwartwohnung, aber auch Hotels, Spitäler, Heime usw.).
Ein Einfamilienhaus besteht aus einer Wohnung; Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen werden als Mehrfamilienhäuser erfasst.
Definitionen
Die Kosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten, alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten. Nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Bauinvestitionen sind Baukosten für die Arbeiten, welche im betreffenden Jahr realisiert worden sind. Berücksichtigt sind dabei ausschliesslich Projekte, deren Bau im betreffenden Jahr im Gange war oder abgeschlossen wurde.
Als Ausgaben für Unterhaltsarbeiten gelten die Kosten für die Instandhaltung (Wahren der Funktionstüchtigkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen) sowie die Instandsetzung (Wiederherstellen der Funktionstüchtigkeit).
Die Bauausgaben umfassen die Bauinvestitionen plus das Total der öffentlichen Unterhaltsarbeiten.
Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen. Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen, und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen. Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke die unter der Bodenhöhe liegen jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Gebäude sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten, die Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur oder des Sportes dienen. Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbstständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht.
Unter Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Eine Wohnung im Sinne der Statistik verfügt über eine Kocheinrichtung (Küche oder Kochnische).