Die kommunalen und kantonalen Einwohnerregister (EWR) liefern die vom Bundesamt für Statistik (BFS) festgelegten Daten basierend auf Art. 6 des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) vierteljährlich an die Statistik. Diese Datenlieferung bildet die Grundlage der Registererhebung im Rahmen der neuen Volkszählung seit 2010.
Die Daten werden von den Einwohnerkontrollen im definierten Format (XML eCH-0099) über die sichere Datenaustausch-Plattform sedex ans BFS übermittelt.
Das BFS prüft mit Hilfe des Validierungsservice die Plausibilität der gelieferten Daten und meldet dem Einwohnerregister ermittelte Unwahrscheinlichkeiten und Fehler zurück. Die Fehlermeldungen sind zu prüfen, die Fehler zu bereinigen und die korrigierten Daten erneut dem BFS zu liefern (bis 5 Arbeitstage nach Abschluss der Lieferfrist).
Um die Datenlieferungen erfolgreich durchzuführen, müssen die Beteiligten in vier Etappen verschiedene Arbeitsschritte durchführen. Der Ablauf einer Lieferung ist im Folgenden grafisch dargestellt, und die Etappen sind kurz beschrieben.
Aktive Nutzung des Validierungsservice (Meldungstyp 94).
Daten so gut wie möglich aufdatieren, um die definierten Qualitätsanforderungen zu erfüllen.
Alle organisatorischen Belange bezüglich der Datenlieferung vorbereiten.
Kontrollieren, ob das GWR immer noch die Qualitätsanforderungen erfüllt (Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung).
Information über die nächste geplante Datenlieferung (2 Wochen vor Beginn) und letzte Empfehlungen an die Datenlieferanten.
Kontrollieren, ob die technischen und die organisatorischen Massnahmen für die Datenlieferung umgesetzt sind.
Nutzung des Validierungsservice (Meldungstyp 94), damit - wenn möglich - die definierten Schwellenwerte erfüllt werden können (Ziel: Akzeptierte Lieferung kurz vor dem Stichtag).
Die letzten Mutationen vornehmen (aufarbeiten der offenen Geschäftsfälle auf den Stichtag, z.B. Geburtsmeldungen, die noch eintreffen).
Datenlieferung an die Statistik auslösen (Meldungstyp 99). Wenn die Lieferung akzeptiert wird, ist der Prozess abgeschlossen (allenfalls die Restfehler korrigieren oder verbessern). Das BFS empfiehlt den Kantonen, die Lieferung der Gemeindedaten erst in der zweiten Phase der Lieferperiode auszulösen. Dies ermöglicht, die letzten Mutationen im EWR sowie die Aktualisierung des GWRs zu berücksichtigen.
Wenn die Datenlieferung nicht akzeptiert wird: siehe Kapitel Korrekturen.
Wenn die Lieferung abgeschlossen ist, kann der Validierungsservice (Meldungstyp 94) wieder aktiv benutzt werden.
Wenn die Datenlieferung nicht akzeptiert wird: Fehler korrigieren, so dass die Schwellenwerte eingehalten werden, und eine neue Datenlieferung auslösen (Wiederholung des Vorgangs, bis die Lieferung akzeptiert wird).
Allenfalls Notlösungen organisieren, die mit der verantwortlichen Stelle der Datenlieferungen im Kanton abzusprechen sind (BFS informieren).
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Sedex und Registerentwicklung Espace de l'Europe 10 Schweiz - CH-2010 Neuchâtel