Medienmitteilung

Statistik der Sonderpädagogik: Schuljahr 2018/19 In der obligatorischen Schule erhalten 4,8% der Lernenden verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

30.11.2020 - 2,4% der in Regelklassen unterrichteten Lernenden beanspruchen verstärkte sonderpädagogische Massnahmen. 1,4% besuchen eine Sonderklasse, 1,8% eine Sonderschulklasse. Knaben erhalten doppelt so häufig sonderpädagogische Unterstützung wie Mädchen. 90% der Sonderschulen liegen in städtischen oder intermediären Gemeinden. Soweit einige Ergebnisse der Statistik der Sonderpädagogik 2018/19 des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Im Schuljahr 2018/19 nahmen 4,8% der rund 950 000 Lernenden der obligatorischen Schule verstärkte sonderpädagogische Massnahmen in Anspruch, was knapp 42 000 Schülerinnen und Schülern entspricht. Knaben erhielten häufiger Unterstützung (6,1%) als Mädchen (3,3%) und ausländische Schülerinnen und Schüler (6,4%) häufiger als Schweizerinnen und Schweizer (4,1%). 

Seit rund 15 Jahren werden Lernende mit besonderem Bildungsbedarf zunehmend in Regelklassen integriert, wo sie entsprechende sonderpädagogische Unterstützung erhalten, und folglich immer seltener separativ unterrichtet.

Knaben erhalten häufiger sonderpädagogische Mehrfachunterstützung

Nahezu 36 000 Lernende der obligatorischen Schule (4,6%) sind nicht in der Lage, die Minimalziele des Regellehrplans zu erreichen. Die Verordnung einer verstärkten sonderpädagogischen Massnahme ist nicht unbedingt mit einer Lehrplananpassung verknüpft. 2,5% der Lernenden bzw. rund 20 000 Schülerinnen und Schüler beanspruchten beide Arten von Unterstützung, d.h. eine verstärkte sonderpädagogische Massnahme und einen angepassten Lehrplan, wobei Jungen praktisch doppelt so häufig auf beide Arten unterstützt werden wie Mädchen (3,3% gegenüber 1,7%).

Das sonderpädagogische Angebot variiert je nach Kanton

Erstmals liegen kantonale Ergebnisse vor, die Auskunft geben über die verschiedenen sonderpädagogischen Angebote. Der Anteil der Lernenden, die in einer Regelklasse verstärkte sonderpädagogische Massnahmen erhalten, variiert je nach Schulkanton zwischen 0,4% und 6,6%. Bei den Lehrplananpassungen in Regelklassen zeigen sich ähnliche kantonale Unterschiede (zwischen 0,5% und 6,6%).

Das sonderpädagogische Personal ist überwiegend weiblich

Das Personal für zusätzliche sonderpädagogische Massnahmen besteht hauptsächlich aus Frauen und macht 12,4% (9500 VZÄ) des Personals der obligatorischen Schule aus. In Vollzeitäquivalenten (VZÄ) betrachtet beträgt der Frauenanteil beim Personal für schulische Heilpädagogik 84%. In den anderen Personalkategorien der Sonderpädagogik (Personal für Logopädie, Psychomotoriktherapie und Förderunterricht für fremdsprachige Lernende) ist dieser Anteil mit 92% bis 94% noch höher. Kantonal variiert der Frauenanteil beim Personal für schulische Heilpädagogik zwischen 66% und 89%. Die Psychomotorik, die Logopädie und der Förderunterricht für fremdsprachige Lernende sind in einigen Kantonen sogar eine reine Frauendomäne (100%).

Kantonsspezifische Organisation der Sonderschulen

Das Sonderschulangebot unterscheidet sich je nach Kanton stark. Nicht alle Kantone verfügen über die benötigten  Strukturen, um Lernende mit besonderem Bildungsbedarf in ihrem Wohnkanton zu unterrichten, und platzieren diese deshalb ausserkantonal. Überdies zeigen sich auch beim Anteil der in einer Sonderschule unterrichteten Lernenden der obligatorischen Schule je nach Wohnkanton Unterschiede (zwischen 0,8% und 2,5%).

Zusätzliche Informationen finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.


 

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In der obligatorischen Schule erhalten 4,8% der Lernenden verstärkte sonderpädagogische Massnahmen
(PDF, 5 paginas, 194 kB)


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Statistik der Sonderpädagogik 2018/19


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Frau

 

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