Comunicato stampa

Opferhilfestatistik 2021 Opferhilfe: Rekordtief bei den Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen, Zunahme der Anzahl Beratungen

09.06.2022 - 2021 führten die Opferhilfestellen 44 633 Beratungen durch, das sind 3% mehr als im Vorjahr. Die Höhe der Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen für Opfer und Angehörige war seit Beginn der Statistik noch nie so tief. Insgesamt wurden 4,8 Millionen Franken zugesprochen, was einem Rückgang von 10% gegenüber 2020 entspricht. Dies geht aus der jüngsten Erhebung der Opferhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG), das 1993 in Kraft getreten ist, kann jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, eine unentgeltliche Beratung in Anspruch nehmen. Das Opfer und seine Angehörigen haben zudem Anspruch auf Entschädigung oder Genugtuung für den erlittenen Schaden, wenn die Schwere der Beeinträchtigung dies rechtfertigt.

2021 wurden 74% der Beratungen von weiblichen Opfern oder Angehörigen in Anspruch genommen. Rund ein Fünftel der beratenen Personen waren minderjährig und 51% Schweizer Staatsangehörige. 

Juristische Unterstützung am häufigsten

Bei 46% der Beratungen ging es um Straftatbestände wie Körperverletzung oder Tätlichkeit, bei 33% um Erpressung, Nötigung oder Drohung und bei 31% um strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Die Zahl der Beratungen wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Vergewaltigung sind gegenüber 2020 um mehr als 10% gestiegen. Eine Beratung kann sich auf mehrere Straftatbestände beziehen. 

Die Opferhilfestellen leisteten bei den Beratungen am häufigsten juristische Unterstützung (69% der Fälle), psychologische Unterstützung (57%) und Sozialhilfe (31%). Bei den finanziellen Leistungen sind Anwaltskosten (11% der Fälle) und nichtmedizinische Therapien (7%) die am regelmässigsten geleisteten Unterstützungen.

Weniger Beratungen im Sinne des AFZFG

Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der Beratungen von Opfern oder deren Angehörigen im Sinne des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) weiter ab. 2021 wurden 1176 solcher Beratungen erbracht, was gegenüber 2020 einem Rückgang von 13% entspricht. 52% der beratenen Personen waren Männer und 59% über 64 Jahre alt. Bei den Beratungsgesprächen ging es mehrheitlich um die Straftatbestände Körperverletzung und Tätlichkeit (65% der Fälle).

Rekordtief bei den Entschädigungen und Genugtuungen

2021 beurteilten die kantonalen Entschädigungsstellen 1018 Gesuche. Das sind 1% weniger als noch im Vorjahr. Die Zahl der Gesuche ist seit 2018 rückläufig. 67% der Gesuche stammten von Frauen, 14% von Minderjährigen und 34% von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Bei 45% ging es um Körperverletzungen und Tätlichkeiten, 37% betrafen Handlungen gegen die sexuelle Integrität und 12% Tötungsdelikte (einschliesslich Versuche). Von den im Jahr 2021 eingereichten Gesuchen wurden wie bereits im Vorjahr 62% gutgeheissen.

Sowohl die Gesamtsumme der Entschädigungsleistungen (956 704 Franken), der Genugtuungsleistungen (3 758 583 Franken) und der Entschädigungsvorschüsse (94 334 Franken) als auch die gesamte Leistungssumme (4,8 Millionen Franken) erreichten den tiefsten Wert seit Erhebungsbeginn im Jahr 2000. Der Median der Entschädigungsleistungen hingegen verzeichnete im Vergleich zu 2020 einen Anstieg um 27% und erreichte mit 4594 Franken den höchsten Wert seit Beginn der Erhebung. Der Median der Genugtuungsleistungen (3500 Franken) ist seit 2016 unverändert.


 

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Nota

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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/it/home/statistiche/criminalita-diritto-penale/aiuto-vittime/consulenze-prestazioni.assetdetail.22684254.html