Communiqué de presse

Die Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen 2012 Verlangsamtes Wachstum der Ausgaben

Neuchâtel, 26.06.2014 (BFS) - Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) stiegen die Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen im Jahr 2012 um nominal 3,6 Prozent auf 12,7 Milliarden Franken an. Im Vorjahr lag die Zunahme noch bei 5,8 Prozent. Rund zwei Drittel der Ausgaben wurden für die Krankenkassenprämienverbilligung und die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV getätigt. Stärker angestiegen sind die Ausgaben für Sozialhilfe.

Im Jahr 2012 gaben Bund, Kantone und Gemeinden rund 12,7 Milliarden Franken für bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. Dies sind 438 Millionen Franken mehr als im Vorjahr, was einem nominalen Zuwachs von 3,6 Prozent entspricht. Gegenüber den Vorjahresperioden, in welchen die Ausgaben noch um 5,8 (2011) respektive 8,1 Prozent (2010) zugenommen hatten, verlangsamte sich das Ausgabenwachstum noch einmal. Die grösste Zunahme verzeichnet mit 298 Millionen Franken die Sozialhilfe (+14,4%). Ebenfalls stark zugenommen haben die Ausgaben für Ergänzungsleistungen (+160 Mio. CHF) und für Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (+111 Mio. CHF). Rückgängig waren dagegen insbesondere die Krankenkassenprämienverbilligung (-92 Mio. CHF). Auch bezogen auf die Bevölkerung ist ein abgeschwächtes Ausgabenwachstum festzustellen. Betrugen die durchschnittlichen Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen pro Einwohner/-in im Jahr 2011 noch 1544 Franken, stiegen sie im Jahr 2012 um 38 Franken auf 1582 Franken an (+2,5%). In den Vorjahren betrug dieser Zuwachs noch 4,7 Prozent (2011), respektive 7,0 Prozent (2010).

Ergänzungsleistungen (EL) und Prämienverbilligung als wichtigste bedarfsabhängige Leistungen

Der grösste Teil der Ausgaben entfiel auf die EL und die Krankenkassenprämienverbilligung. 2012 wurden für die EL 4,4 Milliarden Franken aufgewendet und für die Prämienverbilligung 4,2 Milliarden Franken. Beide Leistungen umfassen zusammen rund zwei Drittel der Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen. Der Bund übernahm dabei einen wichtigen Teil der Finanzierung (EL: 30,0%; Prämienverbilligung: 51,6%). An dritter Stelle befand sich mit Ausgaben von 2,4 Milliarden Franken die Sozialhilfe. Dies entspricht einem Anteil von 18,6 Prozent.

Starker Anstieg der Sozialhilfeausgaben

Im Gegensatz zum allgemeinen Trend stiegen die Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2012 stärker an als die Gesamtheit der bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Betrug die Zunahme 2011 noch 6,3 Prozent, lag sie 2012 bei nominal 14,4 Prozent. Dieser starke Anstieg ist teilweise auf den Sonderfall des Kantons Genf zurückzuführen, der die bisher als eigenständige Leistung geführte Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe integriert hat. Dies hatte sowohl eine aussergewöhnliche Zunahme der Anzahl Empfängerinnen und Empfänger als auch der Ausgaben zur Folge. Betrachtet man nur die übrigen 25 Kantone, so betrug der Ausgabenzuwachs in der Sozialhilfe 2012 aber immer noch 10,5 Prozent. Der gesamtschweizerische Anstieg ist auch auf eine Zunahme der Anzahl Personen zurückzuführen, welche auf Sozialhilfe angewiesen war. Der Anstieg betrug 6,0 Prozent, ohne den Kanton Genf noch 3,7 Prozent. Die Ausgaben pro Sozialhilfeempfänger und -empfängerin stiegen gesamtschweizerisch von durchschnittlich 8781 Fr. im Jahr 2011 um 7,9 Prozent auf 9473 Franken im Jahr 2012 an.

Stabile Finanzierungsanteile von Bund, Kanton und Gemeinde

2012 wurden 43,9 Prozent der Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen durch die Kantone getragen. 32,2 Prozent übernahm der Bund, 23,5 Prozent finanzierten die Gemeinden. Gegenüber dem Jahr 2011 kam es zu einer leichten Verschiebung von je rund einem halben Prozent von den Kantonen hin zum Bund und zu den Gemeinden.

Bedarfsabhängige Sozialleistungen und ihre Erhebung in der Finanzstatistik

Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen, welche beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit) zum Einsatz kommen, besteht bei den bedarfsabhängigen Sozialleistungen nur ein Anspruch, wenn der Nachweis eines wirtschaftlichen Bedarfs erbracht werden kann. Zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen zählen u. a. die Sozialhilfe, individuelle Krankenkassenprämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Ausbildungsbeihilfen, kantonale Alters- und Pflegebeihilfen oder Alimentenbevorschussungen. Die Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen gibt Auskunft über die Nettoausgaben für Sozialhilfe und die anderen bedarfsabhängigen Sozialleistungen in der Schweiz. Sie basiert auf bestehenden Datensammlungen des Bundes und verschiedenen weiteren Quellen wie Kantons- oder Finanzausgleichsrechnungen. Dargestellt werden die Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen nach Leistungsart und Kanton. Zusätzlich wird ausgewiesen, welche Anteile der Kosten Bund, Kantone und Gemeinden tragen. Ausgewiesen werden die Nettoausgaben, d. h. die tatsächlich ausbezahlten Beträge abzüglich der Rückvergütungen. Rückvergütungen stammen z. B. von rückwirkend zugesprochenen Sozialversicherungsleistungen, anderen bedarfsabhängigen Leistungen, anderen zahlungspflichtigen Kantonen oder Verwandten. In der Statistik werden die Rückvergütungen im Jahr ihrer Zahlung verbucht, unabhängig vom Jahr der ursprünglichen Bruttoleistung.


 

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Verlangsamtes Wachstum der Ausgaben
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Documents associés

Prestations sociales sous condition de ressources 2012: statistique financière


 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/fr/home/statistiques/securite-sociale/aide-sociale.assetdetail.38122.html