Örtliche Einheit

Définition

Die örtliche Einheit entspricht einer räumlich eindeutig abgrenzbaren Arbeitsstätte, wo eine Tätigkeit ausgeübt wird. Arbeitstätten verschiedener Unternehmen im selben Gebäude werden einzeln erfasst. Baustellen werden nur aufgenommen, wenn sie über längere Zeit bestehen und beschäftigungsmässig relevant sind. Bei den örtlichen Einheiten wird unterschieden zwischen dem Hauptbetrieb, der Filiale/Zweigniederlassung und dem Nebenbetrieb. Der Hauptbetrieb und die Filiale/Zweigniederlassung gehören zu den entsprechenden rechtlichen Einheiten. Ein Nebenbetrieb hingegen hat keine rechtliche Einheit.

Langue DE
Autres langues FR , IT
Type Définition
Date de publication 22.08.2018
Éditeur Office fédéral de la statistique
Thème Industrie et services
Numéro OFS glos-815-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/fr/home/statistiques/industrie-services/entreprises-emplois/structure-economie-entreprises/pme.assetdetail.5934899.html