Communiqué de presse

Inadäquanz zwischen Ausbildung und Erwerbstätigkeit von Absolventinnen und Absolventen des Tertiärbereichs im Jahr 2018 Bei 9 von 10 Absolventinnen und Absolventen des Tertiärbereichs passt die Stelle zur Ausbildung

10.02.2022 - Ein Jahr nach Abschluss üben gemäss eigenen Aussagen 93% der Absolventinnen und Absolventen des Tertiärbereichs eine Erwerbstätigkeit aus, die ihrem Ausbildungsniveau oder ihren fachlichen Qualifikationen entspricht. Dabei spielen neben der Abschlussart auch der Zeitpunkt des Stellenantritts sowie die Anzahl offener Stellen in der Region eine Rolle. Dies geht aus dem Themenbericht des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Inadäquanz zwischen Ausbildung und Erwerbstätigkeit hervor.

Eine Erwerbstätigkeit wird im Bericht als «inadäquat» bezeichnet, wenn für ihre Ausübung kein Tertiärabschluss erforderlich ist und sie den während der Ausbildung erworbenen fachlichen Qualifikationen nicht entspricht. Der Anteil von inadäquat erwerbstätigen Diplomierten des Tertiärbereichs variiert rund ein Jahr nach dem Abschluss je nach Abschlussart zwischen 1% bei den Absolventinnen und Absolventen einer pädagogischen Hochschule und 10% bei den Diplomierten mit einem eidgenössischen Fachausweis. 

Neben weiteren Faktoren steht die Inadäquanz zwischen Ausbildung und Erwerbstätigkeit auch in einem Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Beginns der aktuellen Erwerbstätigkeit sowie der Anzahl offener Stellen in den Grossregionen. 

Unternehmenseintritt erfolgt meistens nach Hochschulstudium

Hochschulabsolventinnen und -absolventen nehmen die Erwerbstätigkeit, die sie ein Jahr nach dem Abschluss ausüben, mehrheitlich nach dem Abschluss auf. Lediglich 5% (Master einer universitären Hochschule UH) bzw. 10% (Bachelor einer Fachhochschule FH) üben ihre Erwerbstätigkeit bereits seit über drei Jahren und damit schon während ihres Studiums aus. Diese Personen weisen ein um etwas mehr als 10 Prozentpunkte höheres Risiko einer inadäquaten Erwerbstätigkeit auf als diejenigen, die ihre Erwerbstätigkeit nach dem Abschluss aufgenommen oder gewechselt haben. 

Nach dem HBB-Abschluss wird die frühere Erwerbstätigkeit häufig fortgesetzt

Für die Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung (HBB) ist ein Unternehmenseintritt vor dem Abschluss mit keinem erhöhten Risiko verbunden, eine inadäquate Erwerbstätigkeit auszuüben. Die höhere Berufsbildung findet oft parallel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit statt und ist mit dieser inhaltlich sehr eng verbunden, was dazu führt, dass der Abschluss keinen Bruch in der Erwerbsbiografie darstellen muss. 

Dies bestätigen auch die Ergebnisse zum Zeitpunkt des Unternehmenseintritts: Die Mehrheit der Absolventinnen und Absolventen mit einem eidgenössischen Fachausweis (EF: 73%) oder einem eidgenössischen Diplom (ED: 78%) traten schon vor dem Abschluss in das Unternehmen ein. 60% der EF und 69% der ED sind zudem schon seit mindestens drei Jahren im selben Betrieb angestellt. Die neu erworbenen Qualifikationen können im angestammten Beruf eingesetzt werden, ohne dass dafür das Unternehmen gewechselt werden muss. 

Höherer Anteil offener Stellen verringert Risiko auf inadäquate Erwerbstätigkeit

Ein hoher Anteil offener Stellen wirkt sich positiv auf die Beschäftigungssituation von Personen mit Tertiärabschluss aus. Ein um 1 Prozentpunkt höherer Anteil offener Stellen geht mit einem um beinahe 3 Prozentpunkte tieferen Risiko einer inadäquaten Erwerbstätigkeit einher.

Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.


 

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Bei 9 von 10 Absolventinnen und Absolventen des Tertiärbereichs passt die Stelle zur Ausbildung
(PDF, 5 pages, 207 kB)


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Documents associés

Enquêtes sur les diplômés du degré tertiaire de 2018: inadéquation entre formation et activité professionnelle


 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/fr/home/statistiques/catalogues-banques-donnees.assetdetail.18584494.html