Communiqué de presse

Strafurteilsstatistiken 2015 Für Jugendliche meist persönliche Arbeitsleistung, für Erwachsene hauptsächlich Geldstrafe

Neuchâtel, 06.06.2016 (BFS) - Im Jahr 2015 wurden insgesamt 12‘100 Jugendurteile gezählt. Dies entspricht einem Rückgang von 2 Prozent zum Vorjahr. Der 2011 eingesetzte Rückgang bei den Jugendurteilen setzt sich somit fort und beläuft sich insgesamt auf -21 Prozent. Die häufigste Jugendsanktion bleibt die unbedingte persönliche Leistung (36%). Im selben Jahr wurden 108‘500 Erwachsenenurteile ins Strafregister eingetragen. Dies entspricht einem Rückgang von -3 Prozent zum Vorjahr. Die häufigste Sanktion bleibt die bedingte Geldstrafe (71%). Dies zeigen die Ergebnisse des Bundesamts für Statistik (BFS).

In fast der Hälfte aller Urteile (44%) wurde der Jugendliche zu einer persönlichen Leistung (Verrichtung von Arbeiten wie beispielsweise Reinigungsarbeiten oder Teilnahme an Kursen) verurteilt. In 26 Prozent der Urteile wurde ein Verweis (Ermahnung) ausgesprochen, in 20 Prozent eine Busse und in 7 Prozent ein Freiheitsentzug. Während die persönliche Leistung nur selten zur Bewährung ausgesetzt wurde (9%), war dies beim Freiheitsentzug sehr viel häufiger der Fall (62%). Im Vergleich zum Vorjahr fällt auf, dass die Anzahl der unbedingt ausgesprochenen Freiheitsentzüge im letzten Jahr um 17 Prozent zurückgegangen ist, während die Zahlen bei den bedingten stabil geblieben sind.

Weniger jugendliche Straftäter gegen das Strafgesetzbuch

Die allermeisten Jugendurteile ergehen aufgrund von Betäubungsmittelkonsum (42%) oder einer Vermögensstraftat (31%). Der allgemeine Rückgang von 2 Prozent der Jugendurteile im Jahr 2015 beruht ausschliesslich auf den sinkenden Zahlen bei den Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (-12%), wozu auch Vermögensstraftaten gehören. Bei allen anderen Gesetzen, die in der Jugendurteilsstatistik berücksichtigt werden, wird ein Anstieg verzeichnet (Strassenverkehrsgesetz +5%; Ausländergesetz +39%; Betäubungsmittelhandel +15% und Betäubungsmittelkonsum +4%).

Hauptsächlich bedingte Geldstrafen für Erwachsene

Die am häufigsten ausgesprochene Strafe für Erwachsene war auch 2015 die bedingte Geldstrafe (71%), gefolgt von der unbedingten Geldstrafe mit 14 Prozent. Am dritthäufigsten wurde eine unbedingte Freiheitsstrafe (8%) verhängt. Bedingte Freiheitsstrafen werden immer seltener und machten 2015 nur noch 2 Prozent aller Hauptstrafen aus. In 71 Prozent der Urteile wurde neben dieser Hauptstrafe auch eine Busse verhängt, die nicht bedingt ausgesprochen werden kann und somit in jedem Fall zu zahlen ist. Erklärtes Ziel der Revision des Strafrechts 2007 war es, kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit zu ersetzen. Bei den Freiheitsstrafen mit einer Dauer von unter einem Monat ist dies weitgehend erreicht worden (Rückgang von fast 100% bei den bedingten und von 77% bei den unbedingten Freiheitsstrafen). Bei den Freiheisstrafen mit einer Dauer zwischen einem und sechs Monaten zeigt sich hingegen ein verhältnismassig geringer Rückgang (-32% bei den bedingten und -19% bei den unbedingten Freiheitsstrafen). Ein massgeblicher Grund für diesen geringen Rückgang ist die Tatsache, dass bei 80 Prozent aller Verurteilungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von ein bis unter sechs Monaten Personen betroffen sind, die nicht zur Wohnbevölkerung gehören, was den Vollzug einer Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit erschwert.

Anstieg ausschliesslich Betäubungsmittelhandel

Der Rückgang der Verurteilungen von Erwachsenen beruht auf sinkenden Verurteilungszahlen aufgrund von Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (-8%), das Strassenverkehrsgesetz (-2%) und das Ausländergesetz (-1%). Im Jahr 2015 erfolgten mit 57'600 Verurteilungen gut die Hälfte aller Einträge von Erwachsenen ins Strafregister wegen eines Vergehens oder Verbrechens gegen das Strassenverkehrsgesetz. Bei den groben Verletzungen der Verkehrsregeln wie beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit und beim Fahren in fahrunfähigem Zustand aufgrund von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln ist ein Rückgang von 5 Prozent und bei der Entwendung von Motorfahrzeugen zum Gebrauch eine Abnahme von 7 Prozent zu verzeichnen. Fast 35'000 der eingetragenen Verurteilungen von Erwachsenen enthalten eine Straftat gegen das Strafgesetzbuch. Die Urteile wegen Vermögensstraftaten - fast die Hälfte der Verurteilungen nach Strafgesetzbuch - sanken um -11, die Gewaltstraftaten um 9 und die Sexualstraftaten um 12 Prozent. Bei den insgesamt 18'000 Verurteilungen von Erwachsenen wegen Straftaten gegen das Ausländergesetz, handelt es sich in den allermeisten Fällen um illegale Einreise oder illegalen Aufenthalt in der Schweiz (80%). Auch hier kam es zu einem allerdings minimalen Rückgang von 1 Prozent. Nur beim Betäubungsmittelhandel ist es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg gekommen (+4%). Mit 7000 Verurteilungen von Erwachsenen wegen Betäubungsmittelhandels wurde 2015 ein Höchststand seit Beginn der Strafurteilsstatistik im Jahr 1984 erreicht.


 

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Für Jugendliche meist persönliche Arbeitsleistung, für Erwachsene hauptsächlich Geldstrafe
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Condamnations des adultes, jugements pénaux des mineurs et récidive 2015


 

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