Press release

Jugend- und Erwachsenenstrafurteile im Jahr 2019 Leichter Rückgang bei den Erwachsenverurteilungen, Anstieg bei den Jugendurteilen

29.06.2020 - Im Jahr 2019 wurden 105 440 Erwachsenenverurteilungen im Strafregister VOSTRA registriert (–3% im Vergleich zum Vorjahr). Bei 1980 Erwachsenenurteilen wurde eine Landesverweisung ausgesprochen; dies entspricht einer Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung von 58%. Dank Anpassungen bei der Erfassung im Strafregister konnte die Anwendungsrate 2019 erstmals über alle Straftaten, die zu einer Landesverweisung führen sollten, berechnet werden. Im gleichen Jahr wurden 14 773 Jugendurteile ausgesprochen – das sind 6% mehr als im Vorjahr. Der Anstieg ist bei den Verurteilungen aufgrund von Straftaten des Strafgesetzbuches und des Strassenverkehrsgesetzes besonders hoch (+10% respektive 13%). Dies geht aus der neuesten Strafurteilsstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.

Erwachsenenstrafurteile hauptsächlich aufgrund von Strassenverkehrsdelinquenz

Wie auch in den vorangehenden Jahren handelt es sich 2019 bei den 105 440 Verurteilungen von Erwachsenen in den meisten Fällen um solche aufgrund von Straftaten des Strassenverkehrsgesetzes (53%).

Rückkehr der kurzen bedingten Freiheitsstrafe

Seit dem ersten Januar 2018 ist das neue Sanktionenrecht in Kraft, welches die kurzen bedingten Freiheitsstrafen wieder erlaubt. Dies führte erwartungsgemäss zu einem starken Anstieg in diesem Bereich. Von 61 Verurteilungen zu einer bedingten Freiheitsstrafe im Jahr 2017 stieg die Anzahl auf 2733 im Jahr 2018 und auf 3507 im Jahr 2019. Trotzdem wird nur in 6% aller Erwachsenenverurteilungen eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt. Die am häufigsten ausgesprochene Strafe bleibt weiterhin die bedingte Geldstrafe, die bei 69% aller Verurteilungen im Jahr 2019 als Hauptstrafe ausgesprochen wurde.

Neue Zahlen zur Landesverweisung

Im Jahr 2019 wurden 1980 Verurteilungen mit einer Landesverweisung ausgesprochen. In den allermeisten Fällen (90%) handelte es sich um eine obligatorische Landesverweisung. D.h. die ausländische Person wurde aufgrund einer Straftat verurteilt, bei der gemäss Art. 66a StGB eine Landesverweisung verhängt werden muss (Katalogstraftat). 11% der betroffenen Personen hatten einen B- oder C- Ausweis.

Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung

Neu konnte das BFS über alle in Art. 66a StGB aufgeführten Straftaten berechnen, wie häufig bei der Verurteilung von ausländischen Personen aufgrund einer dieser Katalogstraftaten eine obligatorische Landesverweisung effektiv ausgesprochen wurde.

Bisher war dies für Katalogstraftaten wie jene des Diebstahls in Verbindung mit Hausfriedensbruch sowie eines einfachen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) in Verbindung mit einer Sozialleistung oder einer öffentlich-rechtlichen Abgabe oder eines Leistungs- und Abgabebetrugs (Art. 14 Verwaltungsstrafrecht) nicht möglich.

Die neu berechnete Anwendungsrate liegt bei 58%. Sie fällt niedriger aus als bisher, da die Anwendungsraten der neu mitberücksichtigten Straftaten unter dem Durchschnitt liegen. Ohne diese seit 1.1.2019 im Strafregister VOSTRA erfassten Straftaten läge die Anwendungsrate bei 66%. In den beiden Jahren davor wies die Anwendungsrate gemäss dieser Berechnungsweise einen leicht höheren Prozentsatz auf.

Verzicht auf Landesverweisung vermehrt bei weniger schweren Straftaten und bei Personen mit B- oder C- Ausweis

Welches die konkreten Gründe dafür sind, dass auf eine obligatorische Landesverweisung verzichtet wird, geht nicht direkt aus der Strafurteilsstatistik hervor. Vertiefte statistische Analysen haben aber gezeigt, dass sowohl die Schwere der Tat als auch der Aufenthaltsstatus der verurteilten Personen einen Einfluss darauf haben, ob eine Landesverweisung ausgesprochen wird oder nicht.

Bei einem schweren Verbrechen (z.B. Tötungsdelikte oder Vergewaltigung) ist das Risiko einer Landesverweisung fast um ein Achtzigfaches höher als bei einem Vergehen (z.B. unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe). Auch bei Personen ohne B- oder C- Ausweis liegt das Risiko einer Landesverweisung 14 Mal höher als bei einer Person mit C-Ausweis.

Anstieg der Jugendurteile

Im Jahr 2019 wurden 14 773 Jugendurteile ausgesprochen, d.h. 6% mehr als im Vorjahr. Die steigende Tendenz zeigt sich sowohl bei den Straftaten des Strafgesetzbuches (+10%), des Strassenverkehrsgesetzes (+13%) als auch des Betäubungsmittelgesetzes (+3%).

Bei den Straftaten des StGB ist es bei den Gewaltstraftaten zu einem Anstieg von 11% und bei den mengenmässig wichtigen Vermögensstraftaten von 1% gekommen. Beim Betäubungsmittelgesetz hat es insbesondere bei den Urteilen mit Betäubungsmittelhandel einen starken Anstieg gegeben (+13%).

Persönliche Leistung häufigste Sanktion für Jugendliche

Die Jugendlichen wurden in 43% aller Urteile zu einer persönlichen Leistung (Teilnahme an einem Kurs oder Verrichtung gemeinnütziger Arbeiten) verurteilt. Bei den unter 15-Jährigen ist dieser Anteil mit 58% besonders hoch. Verweise (förmliche Missbilligung der Tat durch den Jugendanwalt oder das Jugendgericht) wurden ebenfalls häufig ausgesprochen (27%). Bussen und Gefängnisstrafen, die erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres angeordnet können, kamen bei 26% respektive 7% der Verurteilten dieser Altersklasse zur Anwendung. Bei 472 Verurteilungen wurde eine Schutzmassnahme verhängt, bei der es sich am Häufigsten um eine persönliche Betreuung handelte.

Zusätzliche Informationen finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.


 

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Leichter Rückgang bei den Erwachsenverurteilungen, Anstieg bei den Jugendurteilen
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Convictions of adults and juveniles in 2019


 

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