Bundesbeiträge für die höhere Berufsbildung

Definition

Seit Januar 2018 haben Personen, die eine Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung abgelegt haben, die Möglichkeit, für besuchte Kurse Bundesbeiträge zu beantragen. Im Rahmen des Strategieprojekts zur Stärkung der höheren Berufsbildung wurde die bis dahin geltende kantonale Finanzierung (Finanzierung der Anbieter und Kurse) via der Fachschulvereinbarung FSV durch eine subjektorientierte Finanzierung (direkte Finanzierung der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer) des Bundes ersetzt. Dabei können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von eidgenössischen Prüfungen innerhalb von zwei Jahren eine Rückerstattung von 50% ihrer anrechenbaren Kurskosten beantragen. Die Obergrenzen der Bundesbeiträge betragen 9500 Franken für eidgenössische Berufsprüfungen und 10 500 Franken für eidgenössische höhere Fachprüfungen. Vorausgesetzt wird dabei, dass sich die Kurse auf einer sogenannten Meldeliste befinden.

Weiterführende Informationen: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/bundesbeitraege.html 

Language DE
Other languages FR , IT
Type Definition
Published on 01.06.2022
Published by Federal Statistical Office
Theme Education and science
FSO number glos-1307-de
Survey, statistics Survey on professional education
 
Associated documents Internet pages eHBB - Finances of the educational systems

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/en/home/statistics/catalogues-databases.assetdetail.22264303.html