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Sozialhilfebeziehende in der Schweiz im Jahr 2020 Trotz Covid-19 bleibt die Sozialhilfequote im Jahr 2020 unverändert bei 3,2%

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2022: Rückgang der Sozialhilfequote auf 2,9%

21.12.2021 - Im Jahr 2020 haben in der Schweiz 272 100 Personen mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Sozialhilfe sind bisher gering; die Sozialhilfequote bleibt unverändert bei 3,2%. Jedoch ging 2020 die Zahl  der Abgänge aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe zurück. Dies sind einige Ergebnisse aus der Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

2020 waren 633 Personen mehr auf Sozialhilfe angewiesen als im Vorjahr. Dies entspricht einer Zunahme von 0,2%. In Anbetracht der weitreichenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ist damit nur eine leichte Zunahme der unterstützten Personen zu beobachten. Diese wirkt sich nicht auf die Sozialhilfequote aus, also den Anteil aller sozialhilfebeziehenden Personen an der ständigen Wohnbevölkerung. Sie verbleibt mit 3,2% auf dem Vorjahresniveau.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Sozialhilfequote in 7 Kantonen, gleichzeitig blieb sie in 7 Kantonen unverändert und in 12 Kantonen verzeichnete sie einen Rückgang. In den meisten Kantonen nahm die Anzahl abgeschlossener Dossier im Vergleich zum Jahr 2019 ab. Dies ist ein Hinweis auf erschwerte Ablösungen von der Sozialhilfe während des Pandemiejahres 2020. Für die unterschiedlichen Entwicklungen der kantonalen Sozialhilfequoten ist vor allem die Anzahl neu unterstützter Haushalte bzw. Dossiers ausschlaggebend. In Kantonen mit abnehmender Sozialhilfequote beobachtet man eine vergleichsweise tiefe Anzahl neuer Dossiers in der Sozialhilfe. In Kantonen mit steigender Sozialhilfequote fällt demgegenüber die Zunahme der neu Unterstützten deutlicher aus. Gesamtschweizerisch stieg die entsprechende Anzahl nur leicht (+2,7%).

Ablösungen von der Sozialhilfe sind 2020 schwieriger geworden

Insgesamt konnten in der Schweiz im Jahr 2020 rund 48 600 Haushalte von der Sozialhilfe abgelöst werden, das sind rund 4,5% weniger als im Vorjahr. Der Anteil der abgelösten Haushalte an allen unterstützten Haushalten ging von 29,7% auf 28,3% im Jahr 2020 zurück. Dies ist der tiefste Wert seit 2013. Die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich in der Sozialhilfe vor allem in unterschiedlichen Entwicklungen bei der Ablösung der unterstützten Personen in die Erwerbsarbeit beziehungsweise bei der Ablösung durch vorgelagerte Sozialleistungen. Während die Ablösungen aus der Sozialhilfe in die Erwerbsarbeit im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozentpunkte abgenommen haben, ist der Anteil an Übertritten in andere Sozialleistungen um 2,4 Prozentpunkte gestiegen.

Massnahmen von Bund und Kantonen federn wirtschaftliche Folgen ab

Um die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie zu bremsen, wurden 2020 vorübergehend weite Bereiche des öffentlichen Lebens stark eingeschränkt und viele Betriebe mussten ihre Tätigkeiten reduzieren oder zeitweise sogar ganz einstellen. Infolgedessen stieg die Anzahl der registrierten Arbeitslosen saisonbereinigt von rund 105 000 Personen im Februar 2020 auf rund 161 000 im Mai desselben Jahres an. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich in nur drei Monaten von 2,3% auf 3,5%.

Die erhöhte Arbeitslosigkeit und schwierige wirtschaftliche Lage übertrug sich 2020 hingegen kaum auf die Sozialhilfe als letztes Sicherungsnetz im System der Sozialen Sicherheit. Gründe dafür sind unter anderem die Massnahmen von Bund und Kantonen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Dazu gehören die Ausweitung der Kurzarbeit (Anstieg der Anzahl Arbeitnehmenden mit Kurzarbeitsentschädigung von 5000 im Februar auf 1,36 Millionen im April 2020) und die Unterstützung von rund 245 000 Personen durch die Corona-Erwerbsausfallentschädigung im Jahr 2020. Hinzu kommen die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosenentschädigungen um 5,5 Monate (aus diesem Grund gab es während 6 Monaten keine Aussteuerungen) sowie Härtefallentschädigungen und Liquiditätshilfen für Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund stieg die Anzahl der Sozialhilfebeziehenden im Jahr 2020 nach den günstigen Entwicklungen in den Jahren 2018 und 2019 zwar leicht an, die Sozialhilfequote verharrte jedoch auf Vorjahresniveau und auch die Zugänge nahmen kaum zu.

Starke Abnahme von Asylsuchenden in der Sozialhilfe

Im Asylbereich lag die Sozialhilfequote im Jahr 2020 bei 83,2% (2019: 86,6%). 2020 wurden deutlich weniger Asylgesuche gestellt als im Vorjahr (–22,6%), was auch auf die coronabedingten Grenzschliessungen zurückzuführen ist. Zudem sank die Zahl der den Kantonen zugewiesenen Asylsuchenden durch das Inkrafttreten der beschleunigten Asylverfahren in den Bundeszentren im Jahr 2019. Als Folge dieser Entwicklungen nahm auch die Anzahl der in der Statistik ausgewiesenen sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden ab (–35,5%). Da die Anzahl sozialhilfebeziehender Asylsuchender stärker zurückging als die Anzahl Asylsuchender in den Kantonen generell (–32,7%), verringerte sich die Sozialhilfequote dieser Personengruppe gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozentpunkte (2019: 89,8%; 2020: 87,3%).

Im Flüchtlingsbereich betrug die Sozialhilfequote im Jahr 2020 84,2% (2019: 86,5%). Die Zunahme der Erwerbsbeteiligung der Vorjahre setzte sich aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Lage im Pandemiejahr 2020 nicht fort. Der Anteil der erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden im Flüchtlingsbereich sank von 27,3% im Jahr 2019 auf 25,4% im Jahr 2020 (2018: 23,0%, 2017: 18,6%). Das Erwerbseinkommen dieser Personen reicht nicht aus, um die Lebenshaltungskosten ohne Sozialhilfe zu decken.

Zusätzliche Informationen finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.


 

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