Press release

Atypische Beschäftigungsformen 2010-2020 1 von 10 Arbeitnehmenden 2020 in atypischer Beschäftigung

Korrigierte Version (21.12.2022, siehe PDF)

10.11.2022 - Im Jahr 2020 befanden sich 10% der Arbeitnehmenden in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Die Arbeit auf Abruf kommt am häufigsten vor (5,1% der Arbeitnehmenden), gefolgt von befristeten Arbeitsverträgen unter einem Jahr (3,1%) und geringfügigen Beschäftigungsgraden (2,3%). Der Personalverleih betrifft 1,2% der Arbeitnehmenden. Bei Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren treten atypische Beschäftigungsformen überdurchschnittlich häufig auf. Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation «Atypische Beschäftigungsformen 2010–2020» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Zu den atypischen Beschäftigungsformen zählen in dieser Analyse – in Abgrenzung zum sogenannten «Normalarbeitsverhältnis» – befristete Arbeitsverträge mit einer Dauer von weniger als einem Jahr, ein Beschäftigungsgrad von weniger als 20%, Arbeit auf Abruf und Arbeitsverhältnisse im Personalverleih. 

Im Jahr 2020 befanden sich 10,2% der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden (ohne Personen in einer Lehre) in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Atypische Beschäftigungsformen sind bei 15- bis 24-Jährigen (26,9% der Arbeitnehmenden dieser Gruppe), bei Arbeitnehmenden in der Land- und Forstwirtschaft (25,2%) sowie bei Hilfsarbeitskräften (24,4%) überdurchschnittlich stark verbreitet. Auch Frauen sind öfter als Männer in einer atypischen Beschäftigungssituation (12,5% gegenüber 8,0%).

15- bis 24-Jährige viermal häufiger in kurzem befristeten Arbeitsverhältnis als der Durchschnitt

2020 waren 3,1% der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden befristet für die Dauer von weniger als zwölf Monaten angestellt (2010: 3,0%). Bei Frauen kommt diese Beschäftigungsform etwas öfter vor als bei Männern (3,3% gegenüber 2,8%), markante Differenzen sind aber insbesondere nach Alter auszumachen. Bei den 15- bis 24-Jährigen beläuft sich der Anteil auf 13,4% verglichen mit 3,0% bei den 25- bis 39-Jährigen bzw. weniger als 2% bei den 40- bis 64-Jährigen. Auch in der Land- und Forstwirtschaft kommt diese Beschäftigungsform mit 9,3% besonders häufig vor, gefolgt vom Gastgewerbe (6,1%) und dem Wirtschaftszweig «Kunst, Unterhaltung, private Haushalte, sonstige Dienstleistungen» (5,9%). 

Rund 10% der Hilfsarbeitskräfte mit geringfügigem Beschäftigungsgrad 

2,3% der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden waren im Jahr 2020 zu einem Beschäftigungsgrad von weniger als 20% angestellt. Im Vergleich zu 2010 entspricht dies einem Rückgang von 0,6 Prozentpunkten. Diese Arbeitsform ist bei Frauen viermal stärker verbreitet als bei Männern (3,9% gegenüber 0,9%). Ebenfalls deutliche Unterschiede sind zwischen den Berufshauptgruppen auszumachen. So arbeiten 9,5% der Hilfsarbeitskräfte zu weniger als 20%. Abgesehen von den Dienstleistungs- und Verkaufsberufen (4,7%) beläuft sich der entsprechende Anteil in den übrigen Berufshauptgruppen auf weniger als 3%. 

Geringfügige Beschäftigungsgrade hauptsächlich aufgrund von Aus- und Weiterbildung

Als Grund für die Teilzeiterwerbstätigkeit geben 30,0% der Personen mit geringfügigem Beschäftigungsgrad die Aus- und Weiterbildung an, gefolgt von der Kinderbetreuung (20,0%) und sonstigen familiären und persönlichen Verpflichtungen (17,4%). Seltener genannte Gründe sind «kein Interesse an einer Vollzeittätigkeit» (11,3%), «mehrere Teilzeittätigkeiten» (9,0%) und «keine Vollzeittätigkeit gefunden» (7,8%). 

Knapp 10% der 15- bis 24-Jährigen arbeiten auf Abruf

Im Jahr 2020 leisteten 5,1% der 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden Arbeit auf Abruf. Verglichen mit 2010 hat sich dieser Wert nicht wesentlich verändert (–0,2 Prozentpunkte). Auch bei dieser Arbeitsform sind für Jugendliche überdurchschnittliche Anteile festzustellen (15- bis 24-Jährige: 9,8%; 25- bis 39-Jährige: 4,7%; 40- bis 54-Jährige: 4,4%; 55- bis 64-Jährige: 5,1%). Nach Wirtschaftszweig betrachtet reicht die Spannweite von weniger als 1% im «Kredit- und Versicherungsgewerbe» bis hin zu mehr als 10% im «Gastgewerbe» und in der «Land- und Forstwirtschaft». 

1,2% der Arbeitnehmenden im Personalverleih

Beim Personalverleih handelt es sich um Arbeitnehmende in einem triangulären Arbeitsverhältnis. Diese haben ihre Stelle über einen Personalverleiher gefunden und werden von diesem für den Arbeitseinsatz entlöhnt (Temporärarbeit). Im Jahr 2020 befanden sich 1,2% der Arbeitnehmenden in einer solchen Situation, Männer doppelt so häufig wie Frauen (1,5% gegenüber 0,8%). Die Arbeit auf Abruf ist bei der Temporärarbeit dreimal stärker verbreitet als bei den Arbeitnehmenden gesamthaft.

Zusätzliche Informationen in Form von Grafiken finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.


 

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1 von 10 Arbeitnehmenden 2020 in atypischer Beschäftigung
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Non-standard forms of employment 2010-2020


 

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