In der Schweiz waren im Jahr 2020 (Einkommen 2019) 8,5% der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen. Dies entspricht rund 722 000 Personen.
Zu den am stärksten betroffenen Gruppen zählten Personen, die alleine oder in Einelternhaushalten mit minderjährigen Kindern lebten, Personen ohne nachobligatorische Ausbildung und Personen in Haushalten ohne Arbeitsmarktteilnahme.
Im Vergleich zum Vorjahr (8,7%) hat sich die Armutsquote statistisch nicht signifikant verändert. Zwischen den Jahren 2007 und 2013 ging die Armutsquote von 9,3% auf 5,9% zurück. Seit 2014 (6,7%) steigt sie jedoch wieder an. In der gleichen Zeit ging das verfügbare Einkommen der untersten Einkommensgruppe (unterste 10% der Einkommensverteilung) zurück.
Da in SILC wesentliche methodische Änderungen vorgenommen wurden, sind die Werte ab 2014 nicht mehr direkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Im Jahr 2020 betrug die Armutsgrenze durchschnittlich 2279 Franken pro Monat für eine Einzelperson und 3963 Franken pro Monat für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren.
In der Schweiz waren 2020 4,2% aller Erwerbstätigen von Armut betroffen. Dies entspricht rund 158 000 Personen.
Die Einkommenssituation der Erwerbstätigen wird wesentlich durch die Arbeitsform und -bedingungen bestimmt. Folgende Gruppen waren besonders häufig trotz Erwerbstätigkeit armutsbetroffen:
- Personen, die nicht ganzjährig erwerbstätig waren
- Selbstständigerwerbende
- Personen mit befristeten Arbeitsverträgen
- Personen, die in kleinen Betrieben tätig sind
Bei der Armutsquote der Erwerbstätigen ist im zeitlichen Verlauf kein klarer Trend erkennbar.
Der Armut von erwerbstätigen Personen kommt eine besondere Beachtung zu, da die Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Mittel zur Reduktion des Armutsrisikos gilt.
Mehr Informationen zur Armutsgefährdung und materiellen Entbehrung der Erwerbstätigen sind hier verfügbar:
Armutsgefährdung der Erwerbstätigen
Materielle Entbehrung der Erwerbstätigen