Der Zugang zu Schul- und Berufsbildung ist ein Grundrecht für jeden Menschen. Bei Personen mit einer Behinderung braucht es oft materielle (rollstuhlgängige Gebäude, geeignetes Schulmaterial usw.) oder pädagogische Anpassungen (besonderer Lehrplan, persönliche Betreuung usw.), um dieses Recht umzusetzen.
Das Recht auf Bildung unterscheidet sich je nach Lebensabschnitt:
Bei Kindern und Jugendlichen bezieht es sich auf den Zugang zu einer behindertengerechten und integrativen Schulbildung sowie auf die Möglichkeit, eine Berufsbildung oder eine höhere Ausbildung zu absolvieren.
Bei den Erwachsenen geht es um den Zugang zum «lebenslangen Lernen» (Weiterbildung). Dabei kann es sich um eine Fortbildung oder eine neue Ausbildung handeln. Die Weiterbildung ist besonders wichtig für Menschen, die ihren Beruf aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr normal ausüben können. Sie können sich auf diesem Weg neue Kompetenzen aneignen und so auf dem Arbeitsmarkt verbleiben.