Behinderung kann auf verschiedene Arten definiert werden. Diese Seite bietet einen Überblick über die Resultate zu Menschen mit Behinderungen nach anderen Definitionen als jene des Gleichstellungsgesetzes. Ausserdem enthält sie Links zu Seiten, auf denen Sie weitere, auf diesen alternativen Definitionen basierende Daten finden.
Menschen mit Behinderungen
2017 |
|
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Sehvermögen (starke oder vollständige Einschränkung) |
1,1 |
Hörvermögen (starke oder vollständige Einschränkung) |
1,1 |
Gehvermögen (kann nicht gehen oder nur einige Schritte) |
1,0 |
Sprechvermögen (starke oder vollständige Einschränkung) | 0,4 |
Behinderte Personen werden oft mit invaliden Personen assoziiert, d.h. mit Personen, die aufgrund ihrer Invalidität Versicherungsleistungen (IV, Pensionskasse, Unfall- oder Krankenversicherung) beziehen. Diese beiden Personengruppen decken sich jedoch nur teilweise (vgl. Lebensstandard, Indikator Invaliditätsleistungen).
Ende 2013 nahmen 230 341 Personen eine Invalidenrente der IV (exkl. Ehegatten- oder Kinderrente) persönlich in Anspruch. Dies entspricht 4,5% der versicherten Bevölkerung. Weitere 83 619 Invalidenrenten wurden von Unfallversicherungen, 131 708 von Pensionskassen und 2135 von der Militärversicherung bezahlt. Diese Zahlen dürfen nicht addiert werden, da eine Person mehrere Renten beziehen kann (z.B. SUVA + Ergänzung durch die IV).
2014 | Total | davon Interne |
---|---|---|
0–14 Jahre | 3556 | 1582 |
15–64 Jahre | 36 667 | 21 657 |
65 Jahre und mehr | 2494 | 2273 |
Total | 42 717 | 25 512 |
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