Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) gewährt allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit und – subsidiär – bei Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls diese nicht durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist.
Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996 unterstehen alle in der Schweiz wohnhaften Personen dem Obligatorium für die Grundversicherung, die einen relativ umfangreichen Leistungskatalog anbietet.
Finanzierung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert sich nahezu ausschliesslich über Kopfprämien und nimmt damit unter den Sozialversicherungen wie auch international eine Sonderstellung ein.
Statistische Daten
Die wichtigsten Daten über die Finanzen und Bezüger der Krankenpflegeversicherung finden sich beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Ergebnisse der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung lassen sich unter weiterführende
Informationen abrufen.
Weitere Informationen
Über die Gesetzgebung, zu Projekten betreffend der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie aktuelle Nachrichten finden sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Einkommen, Konsum und LebensbedingungenEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 463 64 21