Die Einnahmen des Systems der sozialen Sicherheit sollen die Ausgaben für Sozialleistungen sowie die Verwaltungskosten und weitere Ausgaben decken. Mit den kontinuierlich ansteigenden Ausgaben erhöhen sich auch die Einnahmen. Die Einnahmen können infolge des Auf und Abs an den Finanzmärkten sowie in der Realwirtschaft Schwankungen aufweisen. Punktuelle Fluktuationen können auch als Folge politischer Interventionen auftreten, wie beispielsweise im Fall der ausserordentlichen Bundesbeiträge zur Arbeitslosenversicherung im Jahr 2020.
1995 | 2005 | 2015 | 2020p | 2021p | 2022e | |
---|---|---|---|---|---|---|
Mrd. Franken (zu laufenden Preisen) |
116,8 |
154 |
212,5 |
259,3 |
253,3 |
257,4 |
Mrd. Franken (zu konstanten Preisen) |
128,3 |
160,4 |
216,2 |
260,4 |
253,3 |
251,6 |
In Franken pro Einw. (zu konstanten Preisen) |
18 300 |
21 600 |
26 200 |
30 300 |
29 200 |
28 800 |
e geschätzt Quelle: BFS - Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS), Version 20.12.2023.
In der Schweiz
Rückgang der Bundesbeiträge
Wie die Ausgaben sind auch die Einnahmen, d. h. die Finanzmittel der sozialen Sicherheit, zwischen 2021 und 2022 um 1,6 Milliarden Franken auf 251,6 Milliarden Franken gesunken. Dieses Minus ist in erster Linie auf den Rückgang der Bundebeiträge um 7,6 Milliarden infolge der sich normalisierenden Pandemiesituation zurückzuführen. Gleichzeitig erhöhten sich die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und die Vermögenserträge um 4,1 bzw. 1,4 Milliarden Franken.
Finanzierung auf Basis der Sozialbeiträge
Das schweizerische System der sozialen Sicherheit wird hauptsächlich durch die Sozialbeiträge finanziert (65,8%). Diese umfassen per Definition die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (30,1%), die Sozialbeiträge der geschützten Personen (24,9%) und die Krankenkassenprämien (10,8%). Die zweitwichtigste Finanzierungsquelle sind die öffentlichen Beiträge (23,2%). Dazu gehören die Beiträge des Bundes (10,0%) sowie der Kantone und Gemeinden (13,2%). Die übrigen Einnahmen zur Finanzierung des Systems umfassen hauptsächlich die Vermögenserträge (11,0%). Die Finanzierungsquellen unterscheiden sich stark je nach Regime. Die öffentlichen Sozialversicherungen wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) oder die Arbeitslosenversicherung (ALV) werden mehrheitlich durch die Sozialbeiträge und in geringerem Ausmass durch Bundesbeiträge finanziert. Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren und wird zu 24,7% durch Vermögenserträge finanziert (Immobilien, Investmentfonds usw.). |
Der Beitrag der Kantone fliesst hauptsächlich in das Gesundheitssystem (15,0 Mrd. Franken), in die AHV- und IV-Ergänzungsleistungen (zusammen 3,9 Mrd. Franken), in die wirtschaftliche Sozialhilfe (3,0 Mrd. Franken) und in die Krankenversicherung KV (2,8 Mrd. Franken).
Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung der sozialen Sicherheit. Die Beiträge für jede versicherte Person werden auf dem Kapitalmarkt angelegt und ihr bei der Pensionierung ausbezahlt. Die zweite Finanzierungsmethode besteht im Umlageverfahren, bei dem die laufenden Ausgaben mit den laufenden Einnahmen gedeckt werden.
Staatliche Transfers an nicht gewinnorientierte Organisationen sowie weitere Transfers zwischen Regimen sind in der Grafik nicht dargestellt, um Doppelzählungen beispielsweise mit den Einnahmen aus den Regimen der Invalidenheime oder des Jugendschutzes zu vermeiden. Die staatlichen Transfers für nicht gewinnorientierte Organisationen liegen bei 6,7 Milliarden Franken und sind somit höher als die Spenden und die übrigen Einnahmen (3,3 Mrd. Franken).
In Europa
Erhöhung der Einnahmen 2021
Die Daten zu den Sozialeinnahmen der europäischen Länder 2022 werden erst im Herbst 2024 zur Verfügung stehen, weshalb sich die nachfolgenden Analysen auf 2021 beziehen. |
2021 wirkte sich der wirtschaftliche Aufschwung in mehreren Ländern positiv auf die Einnahmen der sozialen Sicherheit, insbesondere auf die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden aus. In Italien, Frankreich und Österreich stiegen die Sozialbeiträge gegenüber dem Vorjahr um 5,8%, 5,4% bzw. 3,2%. In Deutschland blieben sie relativ stabil (+0,6%). Da die Beiträge in der Schweiz im Jahr 2020 aufgrund der Lohnfortzahlung bei Krankheit und der Einmaleinlagen von Arbeitgebern in der beruflichen Vorsorge einen aussergewöhnlichen Höchststand erreicht hatten, machte sich die Konjunkturerholung bei den Sozialbeiträgen von 2021 nicht bemerkbar. Zwischen 2020 und 2021 verringerten sich die Sozialbeträge in der Schweiz um 2,8%.
Eine weitere wichtige Finanzierungsquelle der sozialen Sicherheit sind die öffentlichen Beiträge. In den meisten europäischen Ländern nahmen sie im Jahr 2021 zu: in Österreich um 6,2%, in Frankreich um 3,5% und in Deutschland um 0,6%. Eine mögliche Erklärung für diesen Anstieg sind die breit angelegten Coronatests und -impfungen in diesen Ländern. Diese Zunahme wurde durch einen geringerer Finanzierungsbedarf bei den Arbeitslosenleistungen aufgefangen. In einigen Ländern, darunter der Schweiz (–3,9%) und Italien (–3,3%), gingen die öffentlichen Beiträge zurück.
Heterogene Finanzierung
Die Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit in Europa ist von Land zu Land verschieden. In Skandinavien, Irland und Italien werden mindestens 50% der Sozialleistungen von der Regierung finanziert. In den anderen Ländern sind die Sozialbeiträge die Hauptfinanzierungsquelle. Die Beiträge der geschützten Personen (z.B. der Arbeitnehmenden) haben in den mitteleuropäischen Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz proportional ein grösseres Gewicht; am grössten ist der Beitrag der geschützten Personen in Rumänien (64,6%). In Island, Malta, den Niederlanden und der Schweiz liegt der Anteil der übrigen Einnahmen (inkl. Vermögenserträge) über 10%.
Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben (Saldo) kann nicht als Gewinn oder Verlust interpretiert werden, da die GRSS sowohl Regime mit Umlageverfahren (z.B. AHV oder Unfallversicherung) als auch Regime mit Kapitaldeckungsverfahren (berufliche Vorsorge) berücksichtigt. Zudem entsprechen nach den Buchführungskonventionen der GRSS die Einnahmen von Organisationen ohne Erwerbszweck und von staatlichen Regimes (ausser Sozialversicherungen) den Ausgaben. Dem Saldo zwischen den Einnahmen und den Ausgaben in der GRSS kommt somit keine besondere Bedeutung zu.
Weiterführende Informationen
Andere Statistiken zu den Finanzen der sozialen Sicherheit
Gewisse Aspekte der Finanzen der sozialen Sicherheit werden von anderen Statistiken, welche im Gegensatz zur GRSS auf nationalen Konzepten und Methoden basieren, für die Schweiz detailliert untersucht. Weitere Informationen finden Sie im PDF Dokument in den Grundlagen: Erhebungen > Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit > Methodologie.
- Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV): Diese Statistik wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erstellt und gibt über folgende Sozialversicherungen Auskunft: AHV, IV, EL, BV, KV, UV, EO, ALV und FZ.
- Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn: Diese Statistik wird vom BFS erstellt und beschreibt die Nettoausgaben sowohl für die wirtschaftliche Sozialhilfe wie auch für andere, vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen.
- Finanzstatistik der eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV): Die eidgenössische Finanzstatistik weist die öffentlichen Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherheit für Bund, Kantone, Gemeinden und die öffentlichen Sozialversicherungen aus.
Die folgenden Statistiken decken gewisse finanzielle Aspekte der sozialen Sicherheit sowohl in der Schweiz als auch im internationalen Vergleich ab. Weitere Informationen finden Sie unter "Grundlagen und Erhebungen".
- Europäische System der integrierten Sozialschutzstatistiken (ESSOSS): Die GRSS ist die Umsetzung von ESSOSS in der Schweiz. Diese Statistik wird von Eurostat koordiniert.
- Social Expenditures Database (SOCX): Diese Statistik wird von der OECD in Zusammenarbeit mit Eurostat erstellt und weist die Ausgaben für die soziale Sicherheit der Mitgliedsländer der OECD aus.
- Government expenditure by function: Diese Statistik wird von der OECD publiziert und basiert auf internationalen Standards des IWF. Sie ermöglicht einen internationalen Vergleich der öffentlichen Finanzen einschliesslich der öffentlichen Ausgaben für die soziale Sicherheit.
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR): Basierend auf dem europäischen System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zeigt diese Statistik die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Landes. Daraus lassen sich auch die wichtigsten Geldflüsse im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit erkennen.
- System of Health Accounts (SHA): Das System der Gesundheitskonten (englische Abkürzung ist SHA) ist eine Synthesestatistik über die Geldflüsse im Gesundheitsbereich.
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion SozialhilfeEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
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- +41 58 461 44 44