Die statistische Einheit der Pensionskassenstatistik ist die Vorsorgeeinrichtung. Diese ist nicht mit dem Unternehmen zu verwechseln, da letzteres mehrere Vorsorgeeinrichtungen haben kann. Umgekehrt kann eine Vorsorgeeinrichtung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von mehreren Unternehmen versichern.
Vorsorgeeinrichtungen
Die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen (VE) nahm bis Ende 2021 kontinuierlich ab und belief sich im Jahr 2021 auf 1389 Einheiten (2020: 1434).
Risikodeckung |
In Prozent |
---|---|
Autonome VE | 37,3% |
Teilautonome VE | 56,5% |
Kollektive VE | 4,2% |
Vorsorgeeinrichtungen analog Art. 1e BVV2 | 2% |
Bezüglich Risikodeckung sind die autonomen und teilautonomen VE weiterhin die wichtigsten Vorsorgeformen.
Aktive Versicherte
Dem BVG unterstellt sind Personen, die:
- AHV-pflichtig und
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind;
- einen AHV-Jahreslohn von mehr als drei Vierteln der maximalen einfachen AHV-Rente aufweisen;
- ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität bzw. ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres für das Alterssparen;
- ein Arbeitsverhältnis haben, das bereits seit drei Monaten besteht oder für drei oder mehr Monate eingegangen wurde.
Der Bestand der aktiven Versicherten nahm weiter zu und belief sich Ende 2021 auf 4 477 775 Personen.
Männer | 56,8% |
Frauen | 43,2% |
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebung
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Bundesamt für Statistik Sektion Berufliche VorsorgeEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz