Vorsorgeeinrichtungen und aktive Versicherte

Vorsorgeeinrichtungen

Die statistische Einheit der Pensionskassenstatistik ist die Vorsorgeeinrichtung. Diese ist nicht mit dem Unternehmen zu verwechseln, da letzteres mehrere Vorsorgeeinrichtungen haben kann. Umgekehrt kann eine Vorsorgeeinrichtung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von mehreren Unternehmen versichern.

Die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen (VE) nahm bis Ende 2022 kontinuierlich ab und belief sich im Jahr 2022 auf 1353 Einheiten (2021: 1389).

Anteile der VE nach Risikodeckung, 2022
Risikodeckung
In Prozent
Autonome VE 36,3%
Teilautonome VE

57,6%

Kollektive VE

4,1%

Vorsorgeeinrichtungen analog Art. 1e BVV2  2%
Quelle: BFS — Pensionskassenstatistik 2022

Bezüglich Risikodeckung sind die autonomen und teilautonomen VE weiterhin die wichtigsten Vorsorgeformen.

Aktive Versicherte

Dem BVG unterstellt sind Personen, die:
- AHV-pflichtig und
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind;
- einen AHV-Jahreslohn von mehr als drei Vierteln der maximalen einfachen AHV-Rente aufweisen;
- ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität bzw.
- ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres für das Alterssparen;
- ein Arbeitsverhältnis haben, das bereits seit drei Monaten besteht oder für drei oder mehr Monate eingegangen wurde.

Der Bestand der aktiven Versicherten nahm weiter zu und belief sich Ende 2022 auf 4 619 879 Personen.

Anteile der aktiven Versicherten 2022 nach Geschlecht
Männer 56,5%
Frauen 43,5%
Quelle: BFS — Pensionskassenstatistik 2022

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Grundlagen und Erhebung

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Berufliche Vorsorge
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/berufliche-vorsorge/einrichtungen-versicherte.html