Die IV wurde 1960 als obligatorische Versicherung für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Den Bezügerkreis bilden Personen, die aufgrund von Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall behindert sind. Hauptzweck der IV ist die (Wieder-) Eingliederung ins Erwerbsleben oder in einen der Erwerbstätigkeit gleichgestellten Aufgabenbereich (z.B. Haushalt, Ausbildung), was durch medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen, Sonderschulung und Hilfsmittel gefördert wird. Gleichzeitig soll mit den IV-Renten die Existenz von behinderten Personen gesichert werden, die teilweise oder gänzlich erwerbsunfähig sind. Abgedeckt sind die Risiken körperlicher, geistiger und psychischer Gesundheitsschäden. Finanziert wird die IV einerseits mit Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber und andererseits mit Beiträgen der öffentlichen Hand. Der Beitragssatz liegt seit 1995 bei 1,4% (1988-1994: 1,2%) und wird je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen. Die jährlichen Ausgaben werden zur Hälfte von der öffentlichen Hand finanziert, wobei der Bund die Hauptlast trägt.

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