Die Gesamtbezugsquote SHIVALV sowie die Bezugsquoten für die einzelnen Leistungssysteme in der Statistik Verläufe im System der sozialen Sicherheit (SHIVALV) beziehen sich auf die ganzjährig kumulierte Anzahl Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente, eines ALV-Taggeldes oder der wirtschaftlichen Sozialhilfe (SH) und auf die ständige Wohnbevölkerung im Alter von 18 bis 64/65 Jahren am jeweiligen Jahresende. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitslosen-, IV-Berentungs- oder Sozialhilfequoten. Diese separat veröffentlichten Quoten der einzelnen Leistungssysteme haben eigene Definitionen und weichen deutlich von den Bezugsquoten in der Statistik Verläufe im System der sozialen Sicherheit (SHIVALV) ab.
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