Sozialhilfe (wirtschaftliche Sozialhilfe, Sozialhilfe im engeren Sinn)

Definition

Im System der sozialen Sicherheit stellt die wirtschaftliche Sozialhilfe das letzte Auffangnetz dar. Sie wird gewährt, sofern der Bedarf der antragstellenden Person erwiesen ist, und umfasst die finanziellen Leistungen zur Deckung des Existenzminimums. Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe sämtliche Massnahmen, insbesondere präventive, zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbstständigkeit sowie der sozialen Reintegration der unterstützten Personen. Die Sozialhilfe liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Nur die Sozialhilfe im Asylbereich und die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und -schweizer fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Jeder Kanton hat ein eigenes Sozialhilferecht, das die Sozialhilfetätigkeit des Kantons und der Gemeinden regelt.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 15.06.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Soziale Sicherheit
BFS-Nummer glos-316-de
Erhebung, Statistik Sozialhilfeempfängerstatistik

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/soziale-sicherheit/analysen-verlaeufe-system/analysen.assetdetail.8508911.html