Nebenkerngemeinden

Definition

Nebenkerngemeinden bilden zusammen oder alleine den Nebenkern einer Agglomeration. Dieser ist funktional durch Arbeitspendlerbeziehungen mit einem anderen, grösseren Kern (Hauptkern) einer Agglomeration verflochten. Der Anteil der Beschäftigten mit Arbeitsort im Hauptkern muss dabei mindestens 26,67% des Totals aller im Nebenkern wohnhaften Beschäftigten betragen.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Nachhaltige Entwicklung, regionale und internationale Disparitäten
Raum und Umwelt
Grundlagen und Übersichten
BFS-Nummer glos-1095-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/regionalstatistik/kartengrundlagen/raeumliche-gliederungen.assetdetail.5928752.html