Definition
Nebenkerngemeinden bilden zusammen oder alleine den Nebenkern einer Agglomeration. Dieser ist funktional durch Arbeitspendlerbeziehungen mit einem anderen, grösseren Kern (Hauptkern) einer Agglomeration verflochten. Der Anteil der Beschäftigten mit Arbeitsort im Hauptkern muss dabei mindestens 26,67% des Totals aller im Nebenkern wohnhaften Beschäftigten betragen.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.08.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema |
Nachhaltige Entwicklung, regionale und internationale Disparitäten
Raum und Umwelt Grundlagen und Übersichten |
| BFS-Nummer | glos-1095-de |