Agglomerationskerngemeinden

Definition

Agglomerationskerngemeinden besitzen eine zusammenhängende rasterbasierte Kernzone mit hoher Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte. Die Kernzone weist – die sich gegebenenfalls über mehrere Gemeinden erstreckt – eine Mindestanzahl von 15’000 EBL (= Summe aus Einwohnern, Beschäftigten und Äquivalenten aus Logiernächten) auf. Agglomerationskerngemeinden bilden allein oder als Gruppe einen Agglomerationskern. Agglomerationskerngemeinden haben die Eigenschaft: Kernstadt, Hauptkerngemeinde, Nebenkerngemeinde.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Nachhaltige Entwicklung, regionale und internationale Disparitäten
Raum und Umwelt
Grundlagen und Übersichten
BFS-Nummer glos-1094-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/regionalstatistik/kartengrundlagen/raeumliche-gliederungen.assetdetail.5928737.html