Definition
Agglomerationskerngemeinden besitzen eine zusammenhängende rasterbasierte Kernzone mit hoher Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte. Die Kernzone weist – die sich gegebenenfalls über mehrere Gemeinden erstreckt – eine Mindestanzahl von 15’000 EBL (= Summe aus Einwohnern, Beschäftigten und Äquivalenten aus Logiernächten) auf. Agglomerationskerngemeinden bilden allein oder als Gruppe einen Agglomerationskern. Agglomerationskerngemeinden haben die Eigenschaft: Kernstadt, Hauptkerngemeinde, Nebenkerngemeinde.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.08.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema |
Nachhaltige Entwicklung, regionale und internationale Disparitäten
Raum und Umwelt Grundlagen und Übersichten |
| BFS-Nummer | glos-1094-de |