Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe überschreiten den Grenzwert der Gewässerschutzverordnung von 0,1 Mikrogramm pro Liter an rund 2% der Grundwasser-Messstellen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA. Dieser Prozentsatz ist seit mehr als 10 Jahren weitgehend unverändert. Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln werden landesweit an jeder dritten Messstelle in diesen Konzentrationen nachgewiesen. Insbesondere unter Ackerland treten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in erhöhten Konzentrationen auf.
Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder zur Nutzung vorgesehen ist, ist bei Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen ein Anforderungswert von 0,1 Mikrogramm pro Liter je Einzelstoff festgelegt.
Nebst Pflanzenschutzmitteln wurden auch weitere Substanzen im Grundwasser nachgewiesen: So lag etwa die Nitrat-Konzentration in den letzten Jahren an 12 bis 15% der Messstellen über dem Anforderungswert von 25 Milligramm pro Liter. Bei 3% der Messstellen wurden zudem Konzentrationen von flüchtigen organischen Verbindungen VOC von über 1 Mikrogramm pro Liter gemessen.