Umweltindikator – Externe Kosten des Verkehrs

Externe Kosten werden nicht von den Verursachern, sondern von Dritten (oft von der Allgemeinheit) getragen. Im Verkehr fallen derartige Kosten in erster Linie im Umwelt- und Gesundheitsbereich an – z.B. infolge Luftverschmutzung, Lärm, Klimaeffekte oder Bodenbelastung. Sie finden sich aber auch in Kosten wieder, die durch verkehrsbedingte Gebäudeschäden oder Wertverminderung entstehen. Für das Jahr 2020, welches von der Covid-19-Pandemie gezeichnet war, wurden die in der Schweiz anfallenden externen Kosten auf 8,5 Milliarden Franken im Strassenverkehr, 1,1 Milliarden im Schienenverkehr und 0,6 Milliarden im Luftverkehr geschätzt.

Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt die externen Kosten des Strassen-, Schienen- und Luftverkehrs in Milliarden Franken. Von externen Kosten wird gesprochen, wenn diese nicht vom Verursacher selbst, sondern von Dritten (oft der Allgemeinheit) getragen werden. Alle Kosten, die innerhalb eines Verkehrsträgers anfallen, gelten dagegen als intern. Externe Kosten entstehen zum Beispiel, wenn die durch Strassenlärm verursachte Wertminderung einer Liegenschaft nicht durch die Verkehrsteilnehmer, sondern durch den Eigentümer der Liegenschaft getragen werden muss. Die Daten stammen vom Bundesamt für Statistik (BFS) und dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE).

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Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/raum-umwelt/umweltindikatoren/alle-indikatoren/auswirkungen-auf-die-gesellschaft/externe-kosten-verkehr.html