Das Konto der umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers erfasst die Beträge der laufenden Transfers bzw. der Vermögenstransfers der öffentlichen Verwaltung für den Umweltschutz oder den Erhalt der natürlichen Ressourcen.
Zwischen 2008 und 2021 haben sich die umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers mehr als verdoppelt, von rund einer Milliarde auf 2,5 Milliarden Franken, zu laufenden Preisen. Insbesondere die Beträge für die Erzeugung erneuerbarer Energie sowie Energiesparmassnahmen wie die energetische Sanierung von Gebäuden haben an Bedeutung gewonnen. 2021 machten sie 28% aller Beiträge aus, gegenüber 7% im Jahr 2008. Der Rest wurde hauptsächlich für den Arten- und Landschaftsschutz (32%), den Klimaschutz und die Bekämpfung von Umweltverschmutzung (25%) sowie die Abwasser- und Abfallwirtschaft (13%) aufgewendet. Die Erhöhung der umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers bis 2015 ist hauptsächlich auf die Zunahme der Beträge für die Unterstützung der Elektrizitätserzeugung durch erneuerbare Energien und des Gebäudeprogramms sowie auf höhere Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe für ökologische Leistungen zurückzuführen.
2021 wurden rund 85% der umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers an Unternehmen ausbezahlt und je 6% an Haushalte und an private Organisationen ohne Erwerbszweck. Die restlichen 3% flossen in die übrige Welt, hauptsächlich in Form von Beiträgen für Umweltfonds und internationale Forschungsprogramme.
2021 machten die umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers 0,3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus. Dieser Anteil hat zwischen 2008 und 2015 kontinuierlich zugenommen, war danach relativ stabil, bevor er 2020 nochmals angestiegen ist. Der erneute Anstieg ist eine Folge der zunehmenden umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers (+10,2% im Vergleich zu 2019), die hauptsächlich auf die höheren Beiträge für die Unterstützung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien und des Gebäudeprogramms zurückzuführen sind. Verstärkt wurde der Anstieg auch durch den Rückgang des BIP (–3,1% zwischen 2019 und 2020) im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. 2021 hat der Anteil der umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers am BIP wieder ein ähnliches Niveau wie 2019 erreicht. 2021 machten die umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers rund 1,7% aller Subventionen und sonstigen Transfers aus, die von der öffentlichen Verwaltung gezahlt wurden.
Weiterführende Informationen
Tabellen
Methodologie
Die Daten zu den umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers stammen aus den monetären Konten der Umweltgesamtrechnung, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird.
Gemäss Eurostat-Methodik und im Hinblick auf nationale und internationale Vergleichbarkeit werden lediglich Subventionen und sonstige Transfers berücksichtigt, die von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) als solche betrachtet werden, und zwar:
- Subventionen (D.3): laufende Zahlungen ohne Gegenleistung, die an gebietsansässige Produzenten geleistet werden
- sonstige laufende Transfers: Sozialbeiträge und Sozialleistungen, die privaten Haushalten ausgerichtet werden, um die Lasten zu decken, die den privaten Haushalten durch bestimmte Risiken oder Bedürfnisse entstehen (D.6), sowie beispielsweise laufende Transfers im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, laufende Transfers an POoE und zwischen privaten Haushalten, laufende Transfers innerhalb des Staates (D.7)
- Vermögenstransfers (D.9): Zugang oder Abgang eines oder mehrerer Vermögenswerte bei mindestens einem der Transaktionspartner
In der Schweiz wurden keine umweltbezogenen Transfers des Typs D.6 erfasst.
Subventionen und sonstige Transfers gelten als umweltbezogen, wenn sie dazu dienen, die Umwelt zu schützen oder die Nutzung und den Abbau von natürlichen Ressourcen zu verringern. Subventionen und sonstige Transfers, die sich positiv auf die Umwelt auswirken, aber in erster Linie anderen Zwecken als dem Umweltschutz oder dem Erhalt der natürlichen Ressourcen dienen (z.B. Gewährleistung bzw. Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, Schutz der Infrastruktur vor Natur- und Technologiekatastrophen, Wasser- oder Luftreinigung aus technischen Gründen in der Industrie), sind nicht enthalten. Berücksichtigt sind lediglich die umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers, die von der öffentlichen Verwaltung an die einheimischen institutionellen Sektoren (Unternehmen, Haushalte, Private Organisationen ohne Erwerbszweck [POoE], Teilsektoren der öffentlichen Verwaltung) sowie an die übrige Welt gezahlt werden. Beträge, die den einheimischen institutionellen Sektoren von der übrigen Welt ausbezahlt werden, sind nicht erfasst.
Es handelt sich hier um konsolidierte Ergebnisse, d.h. sie entsprechen den Nettotransfers zwischen Teilsektoren der öffentlichen Verwaltung – im vorliegenden Fall zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. In der Datentabelle hingegen (ebenfalls unter «Weiterführende Informationen») sind ausserdem die nicht konsolidierte Daten enthalten, um die Bedeutung der Transfers zwischen den Teilsektoren der öffentlichen Verwaltung zu veranschaulichen. Nicht konsolidierte Daten können zu Doppelzählungen führen. So wird beispielsweise eine Direktzahlung, die zunächst vom Bund an die Kantone und anschliessend von den Kantonen an die Landwirtschaftsbetriebe fliesst, im konsolidierten Konto lediglich einmal, in einem nicht konsolidierten Konto hingegen doppelt erfasst.
Derzeit werden in der Schweiz und in der Europäischen Union verschiedene Möglichkeiten für die statistische Erfassung der umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers entwickelt. Wenn keine Informationen verfügbar waren, insbesondere über die Aufschlüsselung nach begünstigtem institutionellem Sektor oder nach Umweltbereich, wurden Schätzungen vorgenommen.
Definitionen
Links
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, RaumEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz