Die Konten der umweltbezogenen Abgaben erfassen die Einnahmen aus Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben, die Güter, Dienstleistungen und Aktivitäten verteuern, welche nachweislich negative Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Der Grossteil der Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben stammt aus Steuern. Im Gegensatz zu den Gebühren werden die Steuern von den Haushalten und Unternehmen ohne direkte Gegenleistung der öffentlichen Hand bezahlt. Gewisse umweltbezogene Steuern wurden spezifisch zum Schutz der Umwelt eingeführt, wie z.B. die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC), andere nicht, wie z.B. die Mineralölsteuer. Alle haben gemeinsam, dass sie umweltschädliche Güter, Dienstleistungen und Aktivitäten verteuern, weshalb sie als umweltbezogen bezeichnet werden.
2023 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben auf 16,2 Milliarden Franken. Sie setzten sich zu 62% aus Steuern, 30% aus Gebühren, 7% aus Mischformen und zu weniger als 1% aus freiwilligen Lösungen. Die umweltbezogenen Abgaben im engeren Sinne, die explizit auf den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen ausgerichtet sind, betrugen 2,3 Milliarden Franken, was 14% der Gesamteinnahmen entspricht. Es handelt sich dabei um bestimmte Steuern wie die Abgabe zur Sanierung von Altlasten oder die CO2-Abgabe, jedoch auch um Gebühren wie diejenigen für Abwasser- oder Abfallbehandlung. Hinzu kommen Mischformen wie die lärm- oder schadstoffabhängigen Landegebühren, sowie freiwillige private Lösungen wie vorgezogene Entsorgungsgebühr für PET-Flaschen.
2023 beliefen sich die Einnahmen aus den umweltbezogenen Abgaben auf 16,2 Milliarden Franken, zu laufenden Preisen. Der grösste Teil dieser Einnahmen stammt aus den Energieabgaben, die sich u.a. aus der Mineralölsteuer und der CO2-Abgabe zusammensetzen. An zweiter Stelle kommen die Einnahmen aus den Verkehrsabgaben, die insbesondere die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) umfassen. Es folgen die Einnahmen aus Emissionsabgaben, wie beispielsweise Gemeindegebühren für die Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung, und die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC). Schliesslich gibt es noch die Einnahmen aus Ressourcenabgaben, die von den Wasserzinsen stammen.
Zwischen 1990 und 2023 haben sich die Einnahmen aus den umweltbezogenen Steuern mehr als verdoppelt und stiegen von 4,5 auf 10 Milliarden Franken, zu laufenden Preisen. 2023 stammten die Einnahmen aus den umweltbezogenen Steuern zu 69% aus Energiesteuern, zu 28% aus Transportsteuern und zu 3% aus Emissionssteuern. Werden die Steuern im Bereich Mobilität betrachtet, d. h. die verkehrsbezogenen Energiesteuern und alle Verkehrssteuern, beliefen sich deren Einnahmen auf 7,3 Milliarden Franken, was rund 73% aller Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern entspricht.
Im Jahr 2023 machten die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern 1,3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus. Im Jahr 2022 betrugen sie 4,8% des Totals der Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben. 2022 machten die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern in der Europäischen Union 2,0% des BIP und 5,0% aller Steuereinnahmen und Sozialabgaben aus.
Zwischen 1990 und 2023 haben sich die Einnahmen aus den von den Haushalten bezahlten umweltbezogenen Steuern fast verdoppelt und stiegen von 2,7 auf 5,1 Milliarden Franken an, zu laufenden Preisen. Der Anteil der Haushalte an den gesamten Einnahmen ging von 60% auf 51% zurück. Gleichzeitig ist der Anteil der von der Wirtschaft generierten Einnahmen von 28% auf 42% gestiegen, die Einnahmen selbst stiegen von 1,3 auf 4,2 Milliarden Franken an.
Ein Teil der Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern stammt aus nicht in der Schweiz ansässigen Haushalten oder Unternehmen, die vor allem bezogen auf Treibstoffe und für die Benutzung von Strassen steuerpflichtig sind. 2023 betrug dieser Anteil 7%.
Im Jahr 2022 bezahlte die Branche «Verkehr, Lagerei, Information und Kommunikation» rund 15% der umweltbezogenen Steuern der Wirtschaft und generierte 8% der Bruttowertschöpfung. Die Branchen «Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden» sowie «Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren» bezahlten zusammen 18% der umweltbezogenen Steuern und generierten 19% der Bruttowertschöpfung. Die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen schliesslich bezahlten 2% der umweltbezogenen Steuern und generierten 9% der Bruttowertschöpfung.
Lediglich ein kleiner Teil der Einnahmen aus den umweltbezogenen Steuern wird umweltzweckgebunden verwendet. Tatsächlich wird der überwiegende Teil für andere Aufgaben eingesetzt. Die Erträge aus Treibstoffbesteuerung kommt beispielsweise mehrheitlich der Strasseninfrastruktur zu. Ausserdem fliesst ein Teil in den Staatshaushalt. Einige der Einnahmen werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt (z. B. die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und ein Teil der CO2-Abgabe).
Der implizite Steuersatz auf Energie entspricht dem Verhältnis zwischen den Einnahmen aus Energiesteuern (teuerungsbereinigt) und dem Endverbrauch an Energie in Tonnen Erdöläquivalent (toe). Er misst die durchschnittliche effektive Steuerbelastung des Energieverbrauchs. Von 1995 bis 2023 stieg der implizite Steuersatz von 241 auf 358 CHF/toe an, was einer Zunahme von 49% entspricht. Diese Erhöhung ist auf den Anstieg der Einnahmen aus Energiesteuern um 39% sowie auf den Rückgang des Endenergieverbrauchs um 7% zurückzuführen. Gleichzeitig nahm die Energieintensität (Endenergieverbrauch, der für das Generieren von einem Franken BIP benötigt wird) um rund 44% ab.
2022 waren die Einnahmen aus der Besteuerung der Arbeit 11,9-mal höher als diejenigen aus den umweltbezogenen Steuern. 1995 betrug dieses Verhältnis 10,6.
Eine Abnahme dieses Verhältnisses entspricht einer Verschiebung der Steuerbelastung von der Arbeit hin zur Umwelt. Diese Verschiebung ist im Sinne einer Ökologisierung des Steuersystems, bei der das Ziel ist, die Umweltqualität durch die Verteuerung von umweltschädlichen Gütern, Dienstleistungen und Aktivitäten zu verbessern – gemäss dem «Verursacherprinzip». Mit einer Entlastung der Besteuerung der Arbeit soll ausserdem das Wachstum und die Beschäftigung gefördert werden.
Weiterführende Informationen
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Daten
Publikationen
Methodologie
Die Daten zu den umweltbezogenen Abgaben stammen aus den monetären Konten der Umweltgesamtrechnung, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird.
Der Begriff «Abgabe» umfasst:
- Steuern, d. h. Zahlungen ohne individuelle Gegenleistung des Staates (z. B. Mineralölsteuern);
- Gebühren, d. h. Zahlungen für eine individuelle Gegenleistung des Staates (z. B. kommunale Abfallentsorgungsgebühr);
- Mischformen, d. h. Zahlungen, die nicht klar den Steuern oder den Gebühren zugeordnet werden können oder die vom Staat vorgeschrieben und von einer privaten Organisation erhoben werden (z. B. Zuschlag zur Landetaxe);
- freiwillige private Lösungen, d. h. Zahlungen an Branchenverbände, die vom Gesetz vorgeschrieben werden können, wenn die festgelegten Umweltziele nicht erreicht werden (z. B. die vorgezogene Recyclingabgabe auf PET-Flaschen).
Die Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben werden gemäss den vier folgenden Kategorien erfasst:
- Energie (z. B. Mineralölsteuern),
- Verkehr (z. B. die Autobahnvignette),
- Emissionen (z. B. die Abwassergebühren) und
- Ressourcen (z. B. die Wasserzinsen).
Bei den Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern wurden gemäss EUROSTAT-Methodik und im Hinblick auf nationale und internationale Vergleichbarkeit lediglich diejenigen Steuern berücksichtigt, die von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) als solche betrachtet werden. Die Einnahmen aus den umweltbezogenen Steuern werden ohne MwSt. berechnet, sie beinhalten jedoch die Administrativkosten für das Einziehen der Steuern. Allfällige Steuerrückerstattungen, -erleichterungen oder -befreiungen, von denen einige Unternehmen profitieren können, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern stammen von Haushalten und Unternehmen, die in der Schweiz und anderswo ansässig sind. Falls keine Angaben über die Branchengliederung der Wirtschaft (gemäss der Nomenklatur der Wirtschaftszweige NOGA 2008) zur Verfügung standen, wurden Schätzungen vorgenommen. Die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern können wie folgt eingesetzt werden: Sie fliessen in den allgemeinen Staatshaushalt ein (z. B. die Automobilsteuer), werden für die Finanzierung von Umweltschutz- (z. B. die Altlastenabgabe) oder anderen Massnahmen (z. B. die kantonalen Motorfahrzeugsteuern) verwendet oder sie werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet (z. B. die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und ein Teil der CO2-Abgabe). In einigen Fällen gibt es verschiedene Verwendungszwecke für dieselbe Steuer. So kommen z. B. die Einnahmen aus Mineralölsteuern entweder dem Staat zugute, werden zweckgebunden für den Strassenbau eingesetzt oder sie dienen der Finanzierung von Umweltschutzmassnahmen im Strassenverkehr.
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