Umweltbezogene Abgaben

Die Konten der umweltbezogenen Abgaben erfassen die Einnahmen aus Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben, die Güter, Dienstleistungen und Aktivitäten verteuern, welche nachweislich negative Auswirkungen auf die Umwelt haben.

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Daten

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Methodologie

Die Daten zu den umweltbezogenen Abgaben stammen aus den monetären Konten der Umweltgesamtrechnung, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird.

Der Begriff «Abgabe» umfasst:

  • Steuern, d. h. Zahlungen ohne individuelle Gegenleistung des Staates (z. B. Mineralölsteuern);
  • Gebühren, d. h. Zahlungen für eine individuelle Gegenleistung des Staates (z. B. kommunale Abfallentsorgungsgebühr);
  • Mischformen, d. h. Zahlungen, die nicht klar den Steuern oder den Gebühren zugeordnet werden können oder die vom Staat vorgeschrieben und von einer privaten Organisation erhoben werden (z. B. Zuschlag zur Landetaxe);
  • freiwillige private Lösungen, d. h. Zahlungen an Branchenverbände, die vom Gesetz vorgeschrieben werden können, wenn die festgelegten Umweltziele nicht erreicht werden (z. B. die vorgezogene Recyclingabgabe auf PET-Flaschen).

Die Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben werden gemäss den vier folgenden Kategorien erfasst:

  • Energie (z. B. Mineralölsteuern),
  • Verkehr (z. B. die Autobahnvignette),
  • Emissionen (z. B. die Abwassergebühren) und
  • Ressourcen (z. B. die Wasserzinsen).

Bei den Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern wurden gemäss EUROSTAT-Methodik und im Hinblick auf nationale und internationale Vergleichbarkeit lediglich diejenigen Steuern berücksichtigt, die von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) als solche betrachtet werden. Die Einnahmen aus den umweltbezogenen Steuern werden ohne MwSt. berechnet, sie beinhalten jedoch die Administrativkosten für das Einziehen der Steuern. Allfällige Steuerrückerstattungen, -erleichterungen oder -befreiungen, von denen einige Unternehmen profitieren können, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern stammen von Haushalten und Unternehmen, die in der Schweiz und anderswo ansässig sind. In Fällen, bei denen keine Angaben über die Branchengliederung der Wirtschaft (gemäss der Nomenklatur der Wirtschaftszweige NOGA 2008) zur Verfügung stehen, wurden Schätzungen vorgenommen. Die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern können wie folgt eingesetzt werden: Sie fliessen in den allgemeinen Staatshaushalt ein (z. B. die Automobilsteuer), werden für die Finanzierung von Umweltschutz- (z. B. die Altlastenabgabe) oder anderen Massnahmen (z. B. die kantonalen Motorfahrzeugsteuern) verwendet oder sie werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet (z. B. die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und ein Teil der CO2-Abgabe). In einigen Fällen gibt es verschiedene Verwendungszwecke für dieselbe Steuer. So kommen z. B. die Einnahmen aus Mineralölsteuern entweder dem Staat zugute, werden zweckgebunden für den Strassenbau eingesetzt oder sie dienen der Finanzierung von Umweltschutzmassnahmen im Strassenverkehr.

Definitionen

Links

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/raum-umwelt/umweltgesamtrechnung/umweltbezogene-abgaben.html.html