Die Konten der umweltbezogenen Abgaben erfassen die Einnahmen aus Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben, deren Berechnungsgrundlage eine physische Einheit mit einer nachweislich negativen Auswirkung auf die Umwelt ist (z.B. ein Liter Treibstoff oder ein Gramm CO2). Steuern werden aus Vergleichbarkeitsgründen lediglich diejenigen berücksichtigt, die von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) als solche betrachtet werden. Aufgrund einer Änderung der Klassifizierung bei der Revision der VGR im Jahr 2020 werden daher die Schwerverkehrsabgabe und die Autobahnvignette nicht mehr als Steuern, sondern als Gebühren verbucht.
Einnahmen in Milliarden Franken, zu laufenden Preisen | 1990 | 2000 | 2018 | 2019p |
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Umweltbezogene Abgaben | 6,4 | 10,8 | 16,0 | 16,1 |
Steuern | 70,9% | 67,0% | 62,6% | 62,8% |
Gebühren | 24,5% | 27,6% | 30,0% | 29,9% |
Mischformen | 4,6% | 4,8% | 6,6% | 6,5% |
freiwillige Lösungen | 0,0% | 0,6% | 0,7% | 0,8% |
Umweltbezogene Steuern | 4,5 | 7,2 | 10,0 | 10,1 |
in % des BIP | - | 1,5% | 1,4% | 1,4% |
in % der Steuern und Sozialabgaben | - | 5,7% | 5,2% | 5,1% |
Der grösste Teil der Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben stammt aus Steuern. Im Gegensatz zu den Gebühren werden die Steuern von den Haushalten und Unternehmen ohne direkte Gegenleistung der öffentlichen Hand bezahlt. Gewisse umweltbezogene Steuern wurden spezifisch zum Schutz der Umwelt eingeführt, wie z.B. die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC), andere nicht, wie z.B. die Mineralölsteuern. Alle verteuern jedoch umweltschädliche Produkte und Aktivitäten. Deshalb werden sie als umweltbezogen bezeichnet.
Die umweltbezogenen Abgaben im engeren Sinne, die explizit auf den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen ausgerichtet sind, weisen unterschiedliche Formen auf. Es handelt sich dabei um bestimmte Steuern wie die Abgabe zur Sanierung von Altlasten oder die CO2-Abgabe, jedoch auch um Gebühren wie diejenigen für Abwasser- oder Abfallbehandlung. Hinzu kommen Mischformen wie die lärm- oder schadstoffabhängigen Landegebühren, sowie freiwillige private Lösungen wie vorgezogene Entsorgungsgebühr für PET-Flaschen.
Von 1990 bis 2019 haben sich die Einnahmen aus den umweltbezogenen Abgaben mehr als verdoppelt. Der Grossteil dieser Einnahmen stammt aus den Energieabgaben (Mineralölsteuer). An zweiter Stelle kommen die Einnahmen aus den Verkehrsabgaben, welche insbesondere die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) umfassen. Es folgen die Einnahmen aus Emissionsabgaben, wie beispielsweise Gemeindegebühren für die Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung, und die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC). Schliesslich gibt es noch die Einnahmen aus Ressourcenabgaben, die von den Wasserzinsen stammen.
Zwischen 1990 und 2019 haben sich die Einnahmen aus den umweltbezogenen Steuern mehr als verdoppelt und stiegen von 4,5 auf 10,1 Milliarden Franken, zu laufenden Preisen. 2019 stammten diese Einnahmen zu 70% aus Energiesteuern, zu 28% aus Transportsteuern und zu 3% aus Emissionssteuern. Werden die Steuern im Bereich Mobilität betrachtet, d. h. die verkehrsbezogenen Energiesteuern und alle Verkehrssteuern, beliefen sich deren Einnahmen auf 7,3 Milliarden Franken, was rund 73% aller Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern entspricht.
Im Jahr 2019 betrugen die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern 1,4% des Bruttoinlandprodukts (BIP) und 5,1% des Totals der Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben. In der Europäischen Union betrugen die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern im Jahr 2018 2,4% des BIP und 6% aller Steuereinnahmen und Sozialabgaben.
Zwischen 1990 und 2018 haben sich die Einnahmen aus den von den Haushalten bezahlten umweltbezogenen Steuern verdoppelt und stiegen von 2,7 auf 5,3 Milliarden Franken an, zu laufenden Preisen. Der Anteil der Haushalte an den gesamten Einnahmen ging von 60% auf 53% zurück. Gleichzeitig ist der Anteil der von der Wirtschaft generierten Einnahmen von 28% auf 39% gestiegen, die Einnahmen selbst stiegen von 1,3 auf 4 Milliarden Franken an.
Ein Teil der Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern stammen aus nicht in der Schweiz ansässigen Haushalten oder Unternehmen, die vor allem bezogen auf Treibstoffe und für die Benutzung von Strassen steuerpflichtig sind. Dieser Anteil schwankte in der beobachteten Periode. 2018 betrug er 8%.
Im Jahr 2018 bezahlte die Branche «Verkehr, Lagerei, Information und Kommunikation» rund 15% der umweltbezogenen Steuern der Wirtschaft und generierte 8% der Bruttowertschöpfung. Die Branchen «Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden» sowie «Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren» bezahlten zusammen 19% der umweltbezogenen Steuern und generierten 19% der Bruttowertschöpfung. Die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen schliesslich generierten 10% der Bruttowertschöpfung und bezahlten 2% der umweltbezogenen Steuern.
Lediglich ein kleiner Anteil des Ertrags der umweltbezogenen Steuern wird umweltzweckgebunden verwendet. Ein Grossteil des Ertrags wird für andere Aufgaben eingesetzt. Der Treibstoffsteuerertrag ist beispielsweise mehrheitlich für die Strasseninfrastruktur reserviert. Ausserdem fliesst ein beträchtlicher Anteil in den Staatshaushalt. Die Erträge aus einigen neu eingeführten Steuern werden an die Bevölkerung rückverteilt (z.B. die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC)). Seit 2010 werden zwei Drittel der Einnahmen der CO2-Abgabe an die Bevölkerung und an die Wirtschaft rückverteilt, während ein Drittel für die Finanzierung der Gebäudesanierungen eingesetzt wird.
Der implizite Steuersatz auf Energie entspricht dem Verhältnis zwischen den Einnahmen aus Energiesteuern (inflationsbereinigt) und dem Endverbrauch an Energie in Tonnen Erdöläquivalenten (toe). Er misst die effektive Steuerbelastung des Energieverbrauchs, der potenziell besteuert werden kann. Von 1995 bis 2019 stieg der implizite Steuersatz auf Energie in der Schweiz von 236 auf 335 CHF/toe an. Dies entspricht einer Zunahme von 42%. Diese Erhöhung ist auf den Anstieg der Einnahmen aus Energiesteuern um 45% sowie auf das im Verhältnis geringere Wachstum des Endenergieverbrauchs um 2% zurückzuführen. Gleichzeitig nahm die Energieintensität (Endenergieverbrauch, der für das Generieren von einem Franken BIP benötigt wird) um rund 36% ab.
2019 waren die Einnahmen aus der Besteuerung der Arbeit 11-mal höher als diejenigen aus den umweltbezogenen Steuern. 1995 betrug dieses Verhältnis 10,6.
Eine Abnahme dieses Verhältnisses entspricht einer Verschiebung der Steuerbelastung von der Arbeit hin zur Umwelt. Diese Verschiebung ist im Sinne einer Ökologisierung des Steuersystems, bei der das Ziel ist, die Umweltqualität durch die Verteuerung der umweltschädlichen Güter und Dienstleistungen zu verbessern – gemäss dem «Verursacherprinzip». Mit einer Entlastung der Besteuerung der Arbeit soll gleichzeitig zudem das Wachstum und die Beschäftigung gefördert werden.
Weiterführende Informationen
Tabellen
Karten
Daten
Publikationen
Methodologie
Die Daten zu den umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transfers stammen aus den monetären Konten der Umweltgesamtrechnung, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird.
Der Begriff «Abgabe» umfasst:
- Steuern, d. h. Zahlungen ohne individuelle Gegenleistung des Staates (z. B. Mineralölsteuern);
- Gebühren, d. h. Zahlungen für eine individuelle Gegenleistung des Staates (z. B. kommunale Abfallentsorgungsgebühr);
- Mischformen, d. h. Zahlungen, die nicht klar den Steuern oder den Gebühren zugeordnet werden können oder die vom Staat vorgeschrieben und von einer privaten Organisation erhoben werden (z. B. Zuschlag zur Landetaxe);
- freiwillige private Lösungen, d. h. Zahlungen an Branchenverbände, die vom Gesetz vorgeschrieben werden können, wenn die festgelegten Umweltziele nicht erreicht werden (z. B. die vorgezogene Recyclingabgabe auf PET-Flaschen).
Die Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben werden gemäss den vier folgenden Kategorien erfasst:
- Energie (z. B. Mineralölsteuern),
- Verkehr (z. B. die Autobahnvignette),
- Emissionen (z. B. die Abwassergebühren) und
- Ressourcen (z. B. die Wasserzinsen).
Bei den Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern wurden gemäss EUROSTAT-Methodik und im Hinblick auf nationale und internationale Vergleichbarkeit lediglich diejenigen Steuern berücksichtigt, die von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) als solche betrachtet werden. Aufgrund einer Änderung der Klassifizierung bei der Revision der VGR im Jahr 2020 werden daher die Schwerverkehrsabgabe und die Autobahnvignette nicht mehr als Steuern, sondern als Gebühren verbucht. Infolgedessen sind die im Konto der umweltbezogenen Steuern (Kategorie "Verkehr") verbuchten Beträge niedriger als zuvor veröffentlicht, während die im Konto der umweltbezogenen Abgaben verbuchten Gebühren entsprechend höher sind. Die Einnahmen aus den umweltbezogenen Steuern werden ohne MwSt. berechnet, sie beinhalten jedoch die Administrativkosten für das Einziehen der Steuern. Allfällige Steuerrückerstattungen, -erleichterungen oder -befreiungen, von denen einige Unternehmen profitieren können, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern stammen von den Haushalten, der Wirtschaft (nach Branchen, gemäss der Nomenklatur der Wirtschaftszweige (NOGA 2008)) sowie der Haushalte und der Unternehmen, die nicht in der Schweiz ansässig sind. In Fällen, bei denen keine Angaben über die Branchengliederung zur Verfügung standen, wurden Schätzungen vorgenommen. Die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern können wie folgt eingesetzt werden: Sie fliessen in den allgemeinen Staatshaushalt ein (z. B. die Automobilsteuer), werden für die Finanzierung von Umweltschutz- (z. B. die Altlastabgabe) oder anderen Massnahmen (z. B. die kantonalen Motorfahrzeugsteuern) verwendet oder sie werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet (z. B. die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) und ein Teil der CO2-Abgabe). In einigen Fällen gibt es gleichzeitig verschiedene Verwendungszwecke für dieselbe Steuer. So kommen z. B. die Einnahmen aus Mineralölsteuern entweder dem Staat zugute, werden zweckgebunden für den Strassenbau eingesetzt oder sie dienen der Finanzierung von Umweltschutzmassnahmen im Strassenverkehr.
Der implizite Steuersatz auf Energie entspricht dem Verhältnis zwischen den Einnahmen aus Energiesteuern (inflationsbereinigt) und dem Endverbrauch an Energie in Tonnen Erdöläquivalenten (toe). Er misst die effektive Steuerbelastung des Energieverbrauchs, die potenziell besteuert werden kann.
Mit dem Verhältnis zwischen den Einnahmen aus der Besteuerung der Arbeit und den Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern wird gemessen, wie sich die beiden relativ zueinander entwickeln und inwiefern sich die Steuerbelastung von der Arbeit hin zur Umwelt verschiebt.
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