Geschädigte von Straftaten

Die Sicherheit einer Person wird dadurch, dass sie Opfer einer Straftat wird, objektiv beeinträchtigt. Die möglichen Beeinträchtigungen sind sehr vielfältig. Sie können im schlimmsten Fall den Verlust des Lebens bedeuten, aber auch weniger gravierende Formen annehmen, wie zum Beispiel eine Vermögensminderung. Die Anzahl der Personen, die jährlich in der Schweiz Opfer einer Straftat werden, ist nicht bekannt. Es liegen nur Daten zu den Geschädigten vor, die sich bei der Polizei gemeldet haben. Je nach Straftat verbleibt somit – abhängig vom Anzeigeverhalten – immer ein mehr oder weniger grosses Dunkelfeld. Um den Einfluss des Anzeigeverhaltens so klein wie möglich zu halten, wird die objektive Beeinträchtigung der Sicherheit anhand des Anteils der Bevölkerung gemessen, der bei der Polizei angab, Opfer einer sehr schweren Gewalt- oder einer Raubstraftat geworden zu sein.

Tabellen

Methodologie

ERRATUM: Die Werte der Anteile von Personen, die schwer geschädigt wurden, wurden neu berechnet. Aufgrund eines Programmierfehlers wurden sie in den Jahren vor 2020 zu tief ausgewiesen..

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erlaubt es, auszuwerten, wie viele Personen sich jährlich als Opfer gemeldet haben. Dabei wird eine Person, auch wenn sie mehrfach betroffen ist, nur einmal gezählt. Zudem ist es möglich die Anzahl Geschädigte zu den Bevölkerungszahlen in Bezug zu setzen, weil der Aufenthaltstatus der ausländischen Geschädigten bekannt ist. Da bei den Asylbewerber die Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz nicht bekannt ist, werden diese nicht zur Wohnbevölkerung gezählt.
Um den Einfluss des Anzeigeverhaltens so klein wie möglich zu halten, wird die objektive Beeinträchtigung der Sicherheit anhand des Anteils der Bevölkerung gemessen, der bei der Polizei angab, Opfer einer sehr schweren Gewaltstraftat oder einer Raubstraftat geworden zu sein. Es handelt sich dabei um Straftaten, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie häufig bei der Polizei gemeldet werden und somit das verbleibende Dunkelfeld nicht sehr gross ist.
Bei einem Vergleich der Daten zur objektiven und subjektiven Beeinträchtigung gilt zu beachten, dass sich letztere allgemein auf Kriminalität und insbesondere auf die physische Gewalt bezieht. Die für die objektive Beeinträchtigung herangezogenen Daten der polizeilichen Kriminalstatistik weisen nur die Geschädigten von sehr schweren Gewaltdelikten und von Raubstraftaten aus.
Für die Auswertungen wurden aufgrund der kleinen Fallzahlen jeweils 4 Jahre gebündelt.

Definitionen

Definition des Indikators
Die objektive Beeinträchtigung der Sicherheit wird anhand der polizeilich registrierten Geschädigten von sehr schweren Gewalt- und von Raubstraftaten dargestellt. Es soll gezeigt werden, welche Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen sind.
Die subjektive Beeinträchtigung der Sicherheit wird durch die schweizerische Befragung zu den Lebensbedingungen (SILC) gemessen. Um das physische Unsicherheitsgefühl zu messen, werden Personen über 16 Jahre gefragt: „Wie fest fühlen Sie sich bedroht durch Kriminalität und körperliche Gewalt?“. Dabei steht eine Skala von 0-10 zur Verfügung, um diese Bedrohung zu quantifizieren. 0 bedeutet überhaupt nicht bedroht und 10 sehr stark bedroht. Als Personen, die sich stark bedroht fühlen, gelten solche, die einen Wert von 8-10 angeben.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/wohlfahrtsmessung/wohlfahrt/physische-sicherheit/geschaedigte-straftaten.html