Das reale (also preisbereinigte) Bruttoinlandprodukt (BIP) und dessen Entwicklung können als Konjunkturindikator interpretiert werden, der anzeigt, wie sich die Volkswirtschaft insgesamt entwickelt und welche Zyklen sie durchläuft. Als Summe der Wertschöpfung der produzierten Güter ist das BIP zudem ein Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft.
Das reale BIP pro Kopf drückt die Wirtschaftsleistung eines Landes in Bezug zu dessen Bevölkerung aus. Über die Zeit betrachtet, ermöglicht es somit eine Einschätzung darüber, wie sich die mittlere Wirtschaftsleistung pro Einwohner entwickelt. Steigt der Wert dieses Indikators im Verlauf der Zeit, so steigen tendenziell auch die materiellen Möglichkeiten der Einwohner eines Wirtschaftsgebiets, da sie über die ausbezahlten Arbeits- und Vermögenseinkommen am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben.
Stand 14. Dezember 2022
Die wichtigsten Ergebnisse
Das reale BIP pro Kopf wies im Jahr 2021 einen Indexstand von 127,9 Punkten auf (1991: 100). Das sind 3,4% mehr als im Vorjahr; der durch die Covid-19-Pandemie bedingte Einbruch im Jahr 2020 wurde somit wieder wettgemacht. Der Indikator hat sich über die letzten 30 Jahre vorwiegend positiv entwickelt, mit einer mittleren jährlichen Wachstumsrate von 0,8%. Es wechselten sich Phasen des Rückgangs mit Phasen des Anstiegs ab. Ein sinkendes oder stagnierendes BIP pro Kopf war in insgesamt vier Phasen zu verzeichnen: in der Rezession bis 1996, in den beiden Stagnationsjahren 2002 und 2003, während der internationalen Finanzkrise von 2009 sowie im Jahr 2020 unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie. Die verbleibenden Jahre des Berichtszeitraums sind von durchgehend positiven Wachstumsraten geprägt.
Kontext
Die ersten Jahre des beobachteten Zeitraums (1991 - 2000) waren geprägt von den Nachwehen einer inländischen Immobilienkrise sowie von umfassenden Restrukturierungen der Schweizer Wirtschaft. Das mittlere jährliche Wachstum des BIP pro Kopf betrug hier 0,8%.
In die darauffolgende Dekade fielen zwar mit 2002/2003 und 2009 zwei durch internationale Ereignisse ausgelöste Rezessionsphasen. Die Schweizer Wirtschaft wurde von diesen Ereignissen jedoch nicht übermässig stark getroffen. Das mittlere Wachstum des BIP pro Kopf betrug 2000 - 2010 1,0%.
Im jüngsten Abschnitt des Beobachtungszeitraums (2010 - 2021) flachte die Wachstumsdynamik unter dem Eindruck verschiedener Umstände (Aufwertung des Schweizer Frankens, verhaltenes internationales Umfeld, Covid-19-Pandemie) ab. Im Mittel war hier noch ein Wachstum von 0,7% des BIP pro Kopf zu verzeichnen.
Vergleich mit subjektiven Daten
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Internationaler Vergleich
Mittel 1991-2000 |
Mittel 2000-2010 |
Mittel 2010-2021 |
Mittel gesamt 1991 - 2021 |
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Schweiz | 0,8 | 1,0 | 0,7 | 0,8 |
Italien | 1,7 | -0,2 | -0,1 | 0,4 |
Frankreich | 1,8 | 0,6 | 0,5 | 0,9 |
Deutschland | 1,4 | 1,0 | 1,0 | 1,1 |
Österreich | 2,1 | 1,1 | 0,4 | 1,2 |
USA | 2,6 | 0,8 | 1,4 |
1,6 |
EU (27 Länder) | -- | 1,0 | 1,0 | -- |
OECD - Total | -- | 1,0 |
1,2 | -- |
Tabellen
Methodologie
Auf Grund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom August 2022 wurde die Reihe des BIP und in der Folge auch jene des BIP pro Kopf geändert. Die Werte des realen BIP pro Kopf für die Jahre 2020 und 2021 sind provisorisch.
Definitionen
Definition des Indikators
Das reale BIP pro Kopf errechnet sich als Quotient aus dem realen BIP und dem Jahresmittelwert der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. Bei der hier gezeigten Reihe handelt es sich um einen Index, d.h. die Reihe ist so skaliert, dass das Basisjahr (1991) den Wert von 100 erhält. Das reale BIP wird bestimmt, indem zunächst jährliche reale Wachstumsraten errechnet werden, und zwar jeweils auf Basis des BIP zu Preisen des Vorjahres für sämtliche Jahre des Berechnungszeitraums. Aus den so ermittelten jährlichen Wachstumsraten wird ein Volumenindex errechnet („Verkettung“).
Unter ständiger Wohnbevölkerung versteht man alle Personen Schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz sowie ausländische Staatsangehörige mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von mindestens einem Jahr. Auch Personen des Asylbereichs (Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr werden in der ständigen Wohnbevölkerung mitgezählt.
Publikationen