Verschuldung der öffentlichen Hand

Die Finanzpolitik ist ein zentrales Politikfeld. Viele Lebensbereiche der Wohlfahrt werden durch die öffentliche Hand (mit-)finanziert, z.B. Gesundheit oder Bildung. Der Indikator «Verschuldung der öffentlichen Hand» misst die finanzielle Qualität des Staates. Bei gesunden Finanzen fallen weniger Schuldzinsen an und die entsprechenden Ausgabeneinsparungen können für Investitionen oder Steuersenkungen verwendet werden. Beides wirkt sich auf die Wohlfahrt der Bevölkerung aus. Zudem stärken gesunde Finanzen die Krisenresistenz der Länder. Umgekehrt kann sich eine hohe Verschuldung der öffentlichen Hand in verschiedener Weise negativ auswirken: Sie schränkt den Handlungsspielraum des Staates ein und kann sie zu einem Verlust an makroökonomischer Stabilität führen.

Definitionen

Definition des Indikators
Die Verschuldung der öffentlichen Hand umfasst sämtliche vom Staat, das heisst von Bund, Kantonen, Gemeinden und Verwaltungen der sozialen Sicherheit, eingegangenen finanziellen Verpflichtungen. Sie entspricht den Passiva (Aufkommensseite) der Vermögensbilanz in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (European system of accounts (ESA2010) IV: Balance sheets; AF Liabilities). Dabei handelt es sich insofern um eine Bruttoverschuldung, als die finanziellen Vermögenswerte der öffentlichen Hand nicht von den Verbindlichkeiten abgezogen werden. Der Staat besitzt neben den Schulden auch finanzielle (Aktien usw.) und physische (Grundstücke usw.) Vermögenswerte, die zur Berechnung der Nettoverschuldung von der Bruttoverschuldung abgezogen werden müssen.

Dieser Indikator unterscheidet sich vom Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag (Konvergenzkriterien der EU-Länder) im Wesentlichen dadurch, dass er zum Marktwerkt berechnet wird.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/wohlfahrtsmessung/alle-indikatoren/wirtschaft/oeffentliche-verschuldung.html